Duisburg. . Im Kampf gegen zuviel Feinstaub in der Luft werden die Verkehrsbeschränkungen in der Duisburger Innenstadt in Kürze verschärft. Ab Juli dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette in der Innenstadt unterwegs sein. Doch es gibt auch Ausnahmen.
Ab 1. Juli dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Umweltplakette in die Umweltzone Ruhrgebiet einfahren, und Duisburg gehört dazu. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3, die eine gelbe Plakette führen, dürfen die entsprechend gekennzeichneten Zonen ab Juli nicht mehr befahren. Sonst drohen 80 Euro Bußgeld. „Es gibt jedoch auch Ausnahmen“, sagt Wilhelm Schneider, Leiter vom TÜV in Duissern.
Das seien unter anderem Arbeitsmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie bestimmte Oldtimer, erläutert Schneider: „Außerdem hat das Land Nordrhein-Westfalen für die Umweltzonen ein Verfahren vorgegeben, welches Diesel-Kraftfahrzeugen, für die derzeit keine geeigneten Nachrüstsysteme verfügbar sind, das Befahren der Umweltzonen dennoch ermöglicht.“
Genauer gesagt: Vom innerstädtischen Fahrverbot ausgenommen sind etwa Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette), für die technisch keine Nachrüstung möglich ist und welche vor dem 1. Januar 2008 auf den aktuellen Fahrzeughalter zugelassen wurden. „Sollte es ein Nachrüstsystem geben, jedoch nicht lieferbar sein, ist bei entsprechender Bestätigung des Herstellers ebenfalls diese Ausnahmeregelung möglich“, heißt es beim TÜV weiter.
Datenbank für Nachrüstungsmöglichkeiten
Die Nicht-Nachrüstbarkeit eines Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen an einer technischen Prüfstelle, beispielsweise beim TÜV, zu bescheinigen. Der Technische Überwachungsverein führt im Internet unter www.tuev-nord.feinstaubplakette.de auch eine Datenbank für Feinstaubplaketten und Nachrüstungsmöglichkeiten, wo sich Interessenten über Nachrüstsysteme für ihren Kraftwagen informieren können.
Dieser Nachweis, dass eine Umrüstung nicht möglich ist, bleibt unbegrenzt gültig und bedarf keiner weiteren Behandlung durch die Zulassungsbehörden. „Er ist bei jeder Fahrt in der Umweltzone mitzuführen und im ruhenden Verkehr sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen“, heißt es bei der Stadt.
Zu Jahresbeginn 2012 wurde die Umweltzone Ruhrgebiet eingerichtet unter Ausschluss von Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 1 (Fahrzeuge ohne Plakette). Ziel war eine Verringerung der Feinstaubbelastung in der Luft. Mit Wirkung ab 1. Januar 2013 wurde das Einfahrtverbot in die Umweltzone auf Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 (rote Plakette) ausgedehnt und ab Juli 2014 werden nun auch die Autos mit gelber Plakette ausgesperrt bleiben. Eine Ausnahme bildet weiter das Autobahnnetz, das in Duisburg besonders eng ist.