Duisburg. 40 Schrottimmobilien stehen auf dem Duisburger Stadtgebiet. Diese Häuser sind zum großen Teil verwohnt oder durch Zuwanderer aus Südost-Europa überbelegt. Mit dem neuen Wohnungsaufsichtsgesetz des Landes können Städte wie Duisburg jetzt derlei Wohnungen für unvermietbar erklären.

Das neue Wohnungsaufsichtsgesetz, das der Landtag NRW nun verabschiedet hat, wirft seine Schatten voraus. Nun haben Städte endlich eine rechtliche Handhabe gegen überbelegte oder verwahrloste Wohnungen. Dieses Gesetzt forderten insbesondere Kommunen wie Duisburg, in denen Wohnungsüberbelegungen vor allem durch Zuwanderer aus Südost-Europa problematisch wurden.

Das Gesetz tritt sofort in Kraft, so dass Wohnungsämter bei Missständen Instandsetzungen anordnen können, wenn der Eigentümer nicht handelt. Falls Wohnraum nicht die Mindestanforderungen erfüllt oder sogar Gesundheitsgefahren drohen, kann die Immobilie künftig leichter für unbewohnbar und somit für nicht vermietbar erklärt werden. Wer in Zukunft Missstände nicht behebt, muss mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro rechnen.

Duisburg listet 40 Schrottimmobilien in Stadtgebiet

Doch noch sind sie nicht ausgeschwärmt, die städtischen Kontrolleure. „Nächste Woche treffen sich Vertreter von Kommunen und Land, um einen Leitfaden zu entwickeln, wie das Gesetz in der Praxis umgesetzt werden kann“, erklärte Stadtsprecherin Susanne Stölting auf Anfrage. Ungeachtet davon sei die Stadtverwaltung aber bereits dabei, die Umsetzung des neuen Gesetzes vorzubereiten. Insgesamt listet die Stadt Duisburg 40 Schrottimmobilien im Stadtgebiet auf.

SPD-Landtagsabgeordnete Sarah Philipp hatte sich im Landtag für eine Neuregelung eingesetzt und sagt nun: „Mit diesem Gesetz geben wir den Städten rechtliche Möglichkeiten, um gegen diese unhaltbaren Zustände vorzugehen. Viele Kommunen haben darauf gewartet, um vor Ort handeln zu können.“

Dubiose Vermieter stoppen

Eigentümer, deren Wohnungen Mindeststandards nicht erfüllen, sollen künftig ihre Wohnräume nicht mehr vermieten dürfen. Dazu zählt nicht nur das Vorhandensein von sanitären Anlagen, sondern auch deren Funktionstüchtigkeit. Um Überbelegungen zu verhindern, müssen mindestens 9 m² Wohnfläche für jeden Erwachsenen bereitgestellt werden, für Kinder bis 6 Jahre mindestens 6 m².

„Damit können wir die Geschäftspraktiken einiger dubioser Vermieter stoppen. Sie hatten die Unsicherheit von Mietern, insbesondere von Zuwanderern aus Südost-Europa, ausgenutzt und horrende Mieten für eine Vielzahl von Personen auf engstem Raum eingetrieben“, erklärt Angelika Wagner, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion. Diese hatte bereits im vergangenen Jahr eine Initiative im Sozialausschuss der Stadt Duisburg gegen die Überbelegung von Wohnraum eingebracht. „Auch um die negativen Auswirkungen auf die Nachbarschaft und das direkte Umfeld zu vermeiden“, so Wagner.