Duisburg. Mitte Mai 2013 hatte ein Heranwachsender auf dem Marktplatz in Beeckerwerth einen 21- Jährigen und dessen Bruder mit einem Messer schwer verletzt. Nach dem mehrtägigen Prozess konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte in Notwehr gehandelt habe.

Mit einem Freispruch, jedenfalls was den Haupt-Anklagevorwurf angeht, endete gestern vor dem Landgericht der Prozess um versuchten Totschlag gegen eine 21-jährigen Fahrner. In der Nacht zum 19. Mai 2013 hatte der Heranwachsende auf dem Beeckerwerther Marktplatz einen 21-Jährigen und dessen älteren Bruder durch insgesamt sieben Messerstiche schwer verletzt.

Am Ende des mehrtägigen Prozesses konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Angaben des Angeklagten der Wahrheit entsprachen: Er habe blind in Notwehr zugestochen, weil er von mehreren Personen angegriffen worden sei.

Er ließ die Pistole im Auto

Der Tat war ein Zusammenstoß an einem bei Jugendlichen beliebten Treffpunkt am Rheinufer vorausgegangen: Der Angeklagte hatte dort gezecht. Weil er seinen Wodka nicht aus der Flasche trinken wollte, hatte er eines der späteren Opfer um einen Becher gebeten und war abgeblitzt. Darüber erbost stieß der Angeklagte schlimmste Beleidigungen aus und drohte mit einer Gaspistole.

Kurze Zeit später hatten der spätere Geschädigte und andere junge Leute offenbar die Identität des wütenden Jünglings herausbekommen und bestellten ihn telefonisch zu einem Gespräch auf den Beeckerwerther Marktplatz. Der damals 20 Jahre alte Angeklagte war angetrunken mit seinem Wagen dort hin gefahren. Dafür, dass er Versicherungen glaubte, ihm werde nichts geschehen, sprach der Umstand, dass er die Pistole im Wagen ließ. Lediglich ein Taschenmesser, das er immer dabei hatte, führte er mit sich.

Anti-Aggressions-Training und Abgabe des Führerscheins

Dass die Kammer trotz intensiven Bemühens die folgenden Vorgänge nicht wirklich aufklären konnte, lag vor allem an den Zeugen. Die hatten unter anderem nicht überzeugend erklären können, wieso sie mit Knüppeln und möglicherweise auch einer Pistole auf den Angeklagten gewartet hatten. Zwei Zeugen wurden wegen Verdachts der Falschaussage vorübergehend vom Staatsanwalt festgenommen.

Am Ende blieben nur eine Trunkenheitsfahrt und ein Waffengesetzverstoß übrig. Dafür verhängte die Kammer vier Wochen Dauerarrest, die der 21-Jährige aber mit Blick auf die erlittene Untersuchungshaft nicht antreten muss. Obendrein muss der junge Mann an einem Anti-Aggressions-Training teilnehmen und er muss seinen Führerschein abgeben. Frühestens in einem Jahr darf er einen neuen beantragen.