Duisburg. .
Die Anklage gegen einen 24-jährigen Albaner aus Duisburg-Meiderich lautet auf Raub und gefährliche Körperverletzung. Tatsächlich handelte es sich bei dem Vorfall vom 19. Mai 2013 wohl eher um einen gescheiterten Annäherungsversuch.
Laut Anklage hatte der 24-Jährige eine 20-Jährige nach einem Disco-Besuch dazu überreden wollen, mit ihm nach Hause zu kommen. Die wollte aber lieber sein Auto verlassen und ein Taxi rufen. Das, so die Anklage, habe der 24-Jährige zum Anlass genommen, die Autotüre zuzuschlagen, wobei er Hand und Fuß der jungen Frau einquetschte. In der Folge habe er die 20-Jährige geschlagen und ihr Handy weg genommen.
Angeklagter sieht Schuld bei der Zeugin
Der 24-Jährige bestreitet das. Er habe das Mädchen tags zuvor in einer Diskothek kennen gelernt. Dort habe sie bauchfrei vor Männern auf einem Tisch getanzt. Man habe die Handy-Nummern ausgetauscht und tags darauf per SMS Kontakt aufgenommen. „Sie wollte wieder feiern gehen und ich durfte sie an ihrer Wohnung abholen“, so der Angeklagte. Die Serbin habe für dreistündige Begleitung 80 Euro verlangt. „Ich war dazu bereit.“ Er sei nicht davon ausgegangen, dass der Austausch von Zärtlichkeiten enthalten gewesen sei, aber bezahlt habe er am Ende ja eh nichts. Körperverletzung? Da sieht der Angeklagte die Schuld bei der Zeugin. Er habe ihr den Kopf zugedreht, als die junge Frau ihm unerwartet in die Lippe gebissen habe. „Aus Notwehr habe ich zugeschlagen.“
Den Tränen nahe berichtete die junge Frau im Zeugenstand , wie sie der Angeklagte bedrängte und dann gewalttätig geworden sei. Möglicherweise hatte ein Geständnis der 20-Jährigen seine Laune nicht gerade verbessert: „Ich habe ihm gesagt, dass ich Frauen viel schöner finde.“
Einem Urteilsspruch stellte sich ein Hindernis entgegen: Das von einem Mediziner handschriftlich gefertigte Attest über die Verletzungen der Geschädigten konnte kein Verfahrensbeteiligter entziffern. Zu einem Fortsetzungstermin muss der Arzt nun selbst kommen.