Duisburg. Seit Donnerstag (20.03.) steht ein 46-jähriger Ungelsheimer vor dem Duisburger Landgericht. Ihm wird vorgeworfen, vielfach Metallhändler betrogen zu haben, indem er nur kleine Teile der Rechnungen bezahlte und das gelieferte Material in Venlo weiterverkaufte. Drei Millionen Euro wollte er erbeuten.
Mit Ware, die man nicht bezahlt, lässt sich beim Weiterverkauf vortrefflich Geld verdienen. Dieser einleuchtenden Wahrheit folgte auch ein 46-jähriger Ungelsheimer, der sich seit gestern vor dem Landgericht verantworten muss. Denn die Justiz nennt so etwas schlicht Betrug.
Die Mitwirkung an 14 Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen. Gemeinsam mit zwei Mittätern hatte er sich im Sommer 2013 zu einer Bande verbunden, um - laut Anklage gewerbsmäßig - Metallhändler in halb Deutschland hereinzulegen. Die Täter bedienten sich dazu einer im Badischen ansässigen Firma, deren Bücher hübsch frisiert worden waren, um Bonität vor.
Kauf unter falschem Namen
Händler in Hamburg, Bremen, Bernburg, Ravensburg und Velbert - die potenziellen Opfer hatten die Täter zuvor fein säuberlich aufgelistet - lieferten vor allem Kupfer und Nickel. Sie sahen, wenn überhaupt, höchstens einen kleinen Teil der Rechnungssumme. Als Aufkäufer soll ein Mittäter unterwegs gewesen sein, dessen Name in der Branche schon einschlägig bekannt war, und der deshalb unter falschem Namen auftrat. Der Schaden, den die Bande zwischen Juli und September 2013 anrichtete, betrug insgesamt rund 520.000 Euro.
Die Ware wurde in der Regel zeitnah in die Niederlande geschafft und unter Preis in Venlo verkauft. Während die Hälfte des Erlöses in die Firma floss, steckten sich die Täter den Rest sofort in die eigene Tasche.
Zwei weitere Verhandlungstage
Der Angeklagte, der für den Transport des Metalls zuständig war, legte gestern ein rückhaltloses Geständnis ab. Er gab akuten Geldmangel als Motiv an. Der 46-Jährige gab zu, das Geschäft sei von vorne herein auf Betrug ausgelegt gewesen. Laut Anklage hatten sich die Täter sogar erhofft, innerhalb von sechs Monaten rund drei Millionen Euro zu erbeuten. Dann sollte die Firma still und heimlich aufgelöst werden.
Für das Verfahren sind zwei weitere Verhandlungstage vorgesehen. Möglicherweise wird es bereits in der kommenden Woche ein Urteil geben. Mit großen Überraschungen wird nicht zu rechnen sein: Die Verfahrensbeteiligten trafen eine Vereinbarung, wonach der Angeklagte eine Strafe von mindestens dreieinhalb und höchstens viereinhalb Jahren zu erwarten hat.