Duisburg. 1998 nötigte ein damals 19-jähriger Mann eine 75-jährige Rentnerin in Bruckhausen zum Oralverkehr. Die Dame ist zwischenzeitlich verstorben, doch der heute in Bremen lebende Straftäter konnte dank moderner Kriminaltechnik auch 15 Jahre nach der Tat noch überführt werden und steht nun vor Gericht.

Die DNA-Datenbanken der Kriminalämter haben ein sehr langes Gedächtnis. Durch einen Zufall gab es viele Jahre nach einem Sexualverbrechen im Duisburger Norden überraschend eine Übereinstimmungsmeldung. Ohne die modernen kriminaltechnischen Mittel hätte ein 34-jähriger Mann, der in Duisburg aufwuchs und inzwischen seit vielen Jahren in Bremen lebt, gestern nicht für eine 15 Jahre alte Tat vor dem Landgericht gestanden.

Der Fall von schwerer sexueller Nötigung ist in jeder Hinsicht alles andere als alltäglich: Der Angeklagte war zur Tatzeit erst 19, sein Opfer 75 Jahre alt. Da der mutmaßliche Täter zum Zeitpunkt des Geschehens Heranwachsender war, wird vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts verhandelt.

Am 5. September 1998 soll er die Rentnerin in einem parkähnlichen Gelände in der Nähe des Ostackerfriedhofs in Bruckhausen mit beiden Händen von hinten an den Hals gepackt haben. „Wenn Du alles machst, was ich will, geschieht Dir nichts. Anderenfalls bist Du tot“, soll er gedroht haben.

Opfer des Übergriffs mittlerweile verstorben

Er zerrte die Rentnerin in ein Gebüsch,soll ihr ein Messer vorgehalten haben. Dann soll er die 75-Jährige dazu gezwungen haben, ihn oral zu befriedigen. Zuletzt musste sie ihn mit einem Papiertaschentuch reinigen. Die Tücher mitsamt DNA-Spuren konnte die Frau bei ihrer Anzeige übergeben.

Die Rentnerin starb vor kurzer Zeit im Alter von 90 Jahren. Die als Zeugen geladenen Polizisten haben nach 15 Jahren nur noch das Aktenmaterial im Gedächtnis. Auch das Ursprungsverfahren, in dessen Zusammenhang die kalte Spur plötzlich brandheiß geworden war, vermag niemand mehr zuzuordnen.

Verfahren für mehrere Monate ausgesetzt

Auch der Angeklagte erinnert sich angeblich an nichts mehr. Sein Verteidiger beantragte die Einholung psychologischer und neurologischer Gutachten. Sein Mandant habe die Tat verdrängt, sei zudem minderbegabt. Die intellektuellen Mängel könnten durch zehn Jahre Klebstoffschnüffeln organisch verschlimmert worden sein.

Die Kammer setzte das Verfahren daraufhin aus. Bevor der Prozess - voraussichtlich in einigen Monaten - noch einmal von vorne beginnt, soll der Angeklagte nun ärztlich begutachtet werden.