Duisburg.

Das Strafverfahren wegen Wahlfälschung gegen vier türkische Männer und eine deutsche Frau wurde vor dem Amtsgericht Duisburg gegen Zahlung von Geldbußen beziehungsweise Ableistung gemeinnütziger Arbeit eingestellt.

Den fünf 41 bis 47 Jahre alten Angeklagten war vorgeworfen worden, bei der Wahl zum Integrationsrat der Stadt Duisburg am 7. Februar 2010 insgesamt 27 Briefwahlstimmen manipuliert zu haben. Die Angeklagten hatten sich laut Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft durch Überredungskunst in den Besitz von Wahlbenachrichtigungen gebracht, Vollmachten gefälscht, so Briefwahlunterlagen bekommen und damit nach eigenem Gutdünken abgestimmt.

Geringe Strafen

Angesichts des langen zeitlichen Abstandes zu der Tat und den ohnedies nur sehr geringen zu erwartenden Strafen hatten sich die Verfahrensbeteiligten schon beim Prozessauftakt vor einer Woche auf das Angebot einer Verfahrenseinstellung geeinigt.

Alle fünf Angeklagten akzeptierten diesen Vorschlag und müssen nun Geldbußen zwischen 500 und 2500 Euro zahlen beziehungsweise zwischen 120 und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.