Duisburg. Im Haus Gärtnerstraße 24/26 in Duisburg-Wanheimerort fehlte die vorgeschriebene, barrierefrei erreichbare Wohnung. Weil der geplante Umbau in der obersten Etage sich nicht realisieren ließ, entschied die Stadt, dass die Erdgeschosswohnung dafür herhalten muss - gegen den Widerstand der Besitzer.
Viel Freude haben die Eheleute Heike und Volker König an ihrer Eigentumswohnung im Haus Gärtnerstraße 24/26 noch nicht gehabt. Seit ihrem Einzug im Oktober 2005 sehen sie sich einer Vielzahl von Streitigkeiten vor Gerichten und mit der Stadt ausgesetzt. Die hat jetzt den barrierefreien Umbau ihrer Wohnung durchgesetzt. Die Königs mussten gegen ihren Willen die wichtigsten Türen auf 90 Zentimeter verbreitern lassen.
Das war mit viel Staub verbunden. Mit dem Ergebnis ist Heike König nicht zufrieden. „Wenn die Türen von Anfang an so breit gewesen wären, wären wir nie eingezogen“, sagt sie. Die breite, nunmehr rollstuhlgerechte Badezimmertür etwa erinnere sie an ein Krankenhaus. Die schmaleren Türen passten besser zu der nur 102 Quadratmeter großen Vier-Zimmer-Wohnung.
Nicht gänzlich barrierefrei
Denn so richtig barrierefrei ist die Wohnung auch nach Umbau nicht. So sind Kinderzimmer- und Terrassentür ausgenommen. Auch die Tür zum Schlafzimmer kann gar nicht verbreitert werden. Das geschah dafür mit der Tür zum Abstellraum, damit ein Behinderter, den es in der Familie gar nicht gibt, notfalls dort sein Bett aufstellen kann.
Weder der Architekt, der bescheinigt hatte, das Haus sei nach den einschlägigen Vorschriften erstellt, noch die Bauherrin wollten dazu Stellung nehmen, wie es zu der Panne kommen konnte. „Irren ist menschlich“, erklärte sie nur und dass durch den auf ihre Kosten (rund 11.000 Euro) durchgeführten Umbau ja der Wert steige.
Anwalt riet von Klage ab
Volker König hat seine eigene Theorie dazu. Er geht davon aus, dass die Bauherrin mit ihrer eigenen Baufirma, die dann pleite ging, eigenmächtig von den Plänen abwich, um Kosten zu sparen, und dass der Architekt ihr eine Gefälligkeitsbescheinigung ausgestellt hat.
Die Königs verzichteten aber auf Anraten ihres Anwalts darauf, vom Verwaltungsgericht prüfen zu lassen, ob die Stadt mit der Zwangsmaßnahme nicht zu weit ging. Es ging ja nicht um Brandschutz.
Dafür vertrat ihr Anwalt die Königs vor Zivilgerichten. Denn gestritten wurde unter anderem mit der Bauherrin auch darüber, ob die Käufer nicht dafür entschädigt werden mussten, dass ihnen ein gläserner Aufzugschacht versprochen wurde, während der tatsächlich bloß aus Gipsplatten besteht. Er führt auch nicht, wie die Königs annahmen, bis in den Keller, sondern endet im Erdgeschoss.
Verhandlungen gingen nur über die Anwälte
Zuletzt gab es Gerangel darüber, was alles zu dem von der Bauherrin zu bezahlenden Umbau zählt. Die Parteien verhandelten nur über ihre Anwälte miteinander.
Überhaupt ist das Elf-Parteien-Haus an der Gärtnerstraße ein Haus der Pannen. Schon im Juli 2009 berichtete diese Zeitung, dass das Treppenhaus 15 Zentimeter zu schmal ausgefallen ist. Die Stadt setzte hier durch, dass das Treppengeländer in die Wand zurückgesetzt werden musste.
Es fiel erst 2009 auf
Für die Königs ärgerlicher war, dass die Aufzugtür ebenfalls zu schmal geriet. Die Bauherrin des Hauses hatte im Obergeschoss die vorgeschriebene barrierefreie Wohnung nachweisen wollen. Aber kein Rollstuhl passt in den Aufzug. Deshalb waren sie im Erdgeschoss mit dem Umbau dran.
Der Stadt war dieses Manko schon am Rohbau aufgefallen. Im April 2005 forderte sie die Bauherrin auf, den Mangel bis zur Fertigstellung zu beheben. Das geschah nicht und wurde auch nicht von der Stadt kontrolliert. Erst 2009 kam sie darauf zurück, als ein anderer Käufer sich über den schmalen Aufzug beschwerte.
Endabnahme durch Bescheinigung des Architekten ersetzt
„Eine Endabnahme durch uns ist nicht mehr vorgesehen“, erklärte dazu Stadtsprecherin Anja Kopka schon 2012. Das Land NRW hatte zuvor das Genehmigungsverfahren beschleunigt. Das Haus ist im so genannten Vereinfachten Verfahren genehmigt. Die Endabnahme ist dabei durch eine Bescheinigung des Architekten ersetzt, dass alles okay ist.
Sie gibt es auch für die Gärtnerstraße, vom April 2006. Sie stammt aber nicht von jenem Architekten, der das Haus entworfen hat. Der erlebte schon die Fertigstellung des Hauses nicht mehr. Ein Kollege aus Oberhausen übernahm es, eine offensichtlich unrichtige Bescheinigung auszustellen. Und das hatte für die Königs die unangenehme Nebenwirkung, dass der Notar damit die letzte Kaufrate von ihnen abrufen konnte. Damit war den Käufern das letzte Druckmittel gegenüber der Bauherrin genommen.