Duisburg.

Es gibt einfach keinen Trick, der nicht dumm genug wäre, dass nicht doch jemand darauf hereinfallen würde. Diesen Schluss kann man aus einem Strafprozess vor dem Duisburger Amtsgericht ziehen. Mit einem Mittäter hatte ein 43-jähriger Kameruner im Jahre 2010 in Rheinhausen zwei türkische Handwerker um 69.500 Euro geprellt.

Erfolgreich hatte das kriminelle Duo den beiden Duisburgern vorgemacht, dass es im Besitz größerer Mengen Bargeldes sei, die schwarz eingefärbt worden seien, damit man sie leichter aus Afrika herausschmuggeln konnte. So sei das Geld nicht zu gebrauchen. Aber mit Hilfe geheimnisvoller Chemikalien ließen sich die Scheine wieder säubern, vorausgesetzt man packe sie gemeinsam mit echtem Geld in Alu-Folie und setze alles hohem Druck aus. Dann tauge das „gewaschene“ Geld auch dazu, sich an den Geschäften der Duisburger zu beteiligen.

Probleme mit Dolmetschern

Die beiden Geschädigten hätten stutzig werden können, dass es sich bei dem Geld aus Afrika um Euro handelte. Sie hätten merken können, dass die Chemikalien nur Zitronensäure und Jod waren - mit denen die Betrüger bei einem Test die schwarze Druckerfarbe anlösten. Und, wenn die Geprellten sich schon die Mühe machten, die Nummern ihrer Scheine zu notieren, um sie hinterher wieder problemlos aus dem gewaschenen Geld zu fischen, hätten sie auch so schlau sein können, die in Alu gewickelten Stapel im Auge zu behalten. Am Ende mussten die Kameruner ganz plötzlich weg - und die Betrogenen packten wertlose Papierschnitzel aus.

Übrigens hatte der Angeklagte - im Gegensatz zu seinem bis heute unbekannt gebliebenen Mittäter - vergessen, Handschuhe anzuziehen. Nachdem er wegen ähnlicher Taten in Berlin geschnappt worden war, konnte ihm auch die Tat in Duisburg nachgewiesen werden. Seine Darstellung , er sei nur der Gehilfe gewesen, konnte dagegen nicht widerlegt werden. Am Ende gab es wegen Beihilfe zum Trickdiebstahl 18 Monate Gefängnis für den Geständigen.

Denkwürdig waren auch die Umstände des Verfahrens, dessen Beginn sich um drei Stunden verzögerte: Eine Dolmetscherin konnte so schlecht Französisch, dass der Angeklagte sie nicht verstand. Der nächste Dolmetscher sprach leider nur Englisch. Erst im dritten Anlauf klappte es mit der Verständigung.