Duisburg. Seinen Namen kann man sich in den seltensten Fällen aussuchen. In der Regel muss man mit ihm leben. Wer dauerhaft seinen Vor- und Zunamen ändern will, muss dies beim Ordnungsamt beantragen und gute Gründe dafür in die Waagsschale legen. In Duisburg tun dies pro Jahr etwa 100 Menschen. Unmut oder Missfallen ist aber nur selten dafür ausschlaggebend.

Seinen Namen kann man sich nicht aussuchen: Der Vorname der Großmutter oder einer, der im Geburtsjahr gerade Trend ist, der Nachname sperrig, aber vom väterlichen Familienstrang seit Generationen weitervererbt.

Nicht wenige haben in der Kindheit ihre Eltern dafür verflucht, wenn die Hänseleien Gleichaltriger weh taten. Oder wenn später Lehrer und Kollegen auch beim x-ten Male des Zusammentreffens munteres Namensroulette spielten. Auch wenn sich die meisten irgendwann damit abgefunden haben, gibt es doch einen Teil, der partout nicht mit seinem Namen weiterleben will. Und dieser Teil wendet sich in Duisburg an Holger Stockmann und sein Team, zuständig für Namensänderungen im Duisburger Ordnungsamt.

Oftmals ein pragmatischer Grund

Doch bei den knapp 100 Namensänderungen, die jedes Jahr durch die Behörde vorgenommen werden, handelt es sich in den wenigstens Fällen tatsächlich um reinen Unmut. Vielmehr haben die neuen Namen oftmals einen ganz pragmatischen Grund.

„Namenskontinuität ist ein wichtiges Rechtsgut“, schiebt Holger Stockmann so auch gleich allen Vorstellungen von einer schnellen Umbenennung einen Riegel vor. Heißt: Die reine Unzufriedenheit reicht nicht aus, um seinen Namen ändern zu lassen. Es braucht vielmehr „erhebliche Umstände“ für den Namensträger, so schreibt es der Paragraf 3 des Namensänderungsgesetzes vor.

Diese Umstände, so führt Stockmann aus, seien gleichzusetzen mit seelischen Belastungen. Diese müssen allerdings konkret auf den Namen zurückzuführen sein. Die Einbürgerungsbehörde als zuständiges Amt für Namensänderungen entscheidet dann im „Einzelfall“, ob ein solcher Fall vorliegt“. Stockmann: „Das ergibt sich aus Beratungsgesprächen. In manchen Fällen ziehen wir zusätzlich noch die Meinung eines Therapeuten zu Rate.“

Meist sind dies Fälle in denen eine schwierige Familiensituation vorherrscht. Ein Beispiel: Die Kinder eines prügelnden Vaters möchten nach der Scheidung ihrer Eltern nicht weiter den väterlichen Nachnamen tragen. „Wenn uns der Grund plausibel erklärt werden kann, ist eine Umbenennung möglich“, so Stockmann. Anträge können aber auch ohne das Placet der Behörde gestellt werden: „Das ist meines Wissens aber erst einmal geschehen.“ Der Antrag ist prompt abgelehnt worden - die Kosten aber blieben.

Um die hundert Namensänderungen im Jahr

In Duisburg werden knapp einhundert Namen im Jahr geändert: 2011 waren es 134 Änderungen, 2012 noch 96 (davon 50 Vornamen, 46 Nachnamen); 2013 wurden bislang 95 Änderungsanträge gestellt (50 Vornamen, 45 Nachnamen).

Die Kosten für eine Namensänderung sind unterschiedlich: Einfache Anpassungen kosten ab 50 Euro, Nachnamensänderungen meist 280 Euro. Bei Kindern wird nur ein Betrag von 150 Euro erhoben. Auch Sozialhilfeempfänger zahlen weniger.

Wird ein Antrag abgelehnt, muss der Antragssteller die Hälfte der ursprünglichen Gebühr.bezahlen.

Anpassungen bei Einbürgerung

Es sind aber nicht die tragischen Fallbeispiele, die in Duisburg am meisten vertreten sind. Denn 81 von bislang 95 in diesem Jahr durchgeführten Namensänderungen hatten einen anderen Grund: Es sind Namensveränderungen oder -Anpassungen bei der Einbürgerung. „Unser Bürgerliches Gesetzbuch schreibt klare Grundregeln für die Namensgebung vor: Vorname, Familienname und der Ehename. Doch das haben nicht alle Staaten“, erklärt der Amtsleiter. In Asien etwa ist es üblich, dass sich der Name aus dem Nachnamen, Zwischennamen und Vornamen - in dieser Reihenfolge - zusammensetzt. In Russland hingegen sind es immer Vorname, Vatersname und Familienname. Nicht Lisa Müller also, sondern Anna Andrejewna Achmatowa. Diese Namensketten werden dann bei der Einbürgerung aufgelöst, klare Vor- und Zunahmen gebildet.

Doch Namen können nicht nur klar gekennzeichnet, sondern auch direkt „eingedeutscht“ werden: „Aus dem polnischen Elsbieta wird dann ein Elisabeth gemacht“, zeigt Stockmann beispielhaft auf. Oder ein Name mit in Deutschland ungewöhnlich vielen Konsonanten wird einfacher aussprechbar gemacht. Auch bei Deutschen gibt es diese Änderungen. „Wer oft in ein anderes Land reist, oder auswandern möchte, dort aber Probleme mit dem ,ß‘ hat, dem ändern wir das dann in ein Doppel-S.“ So wird Herr Geiß für den nächsten Amerika-Aufenthalt endgültig zum Herrn Geiss.

Änderung nicht gleich Änderung

Die unterschiedlichen Gründe für eine Namensänderung machen deutlich, wie wichtig die Einzelfallentscheidung für Stockmann und seine Mitarbeiter ist. Und warum nicht pauschal gesagt werden kann, wann ein Antrag zur Namensänderung akzeptiert werden kann und wann nicht. „Wir müssen auch immer schauen, wie viel beim Namen geändert werden soll. Bei der Einbürgerung haben wir als Behörde auch ein berechtigtes Interesse, das der Namen angepasst wird. Das geht dann natürlich einfacher.“

Trotz alledem steht in allen Fällen immer noch das polizeiliche Führungszeugnis zwischen dem neuen Namen: Nur wenn keine Straftaten gegen die Person vorliegen, kann die Namensänderung durchgeführt werden.