Duisburg. Ein 31 Jahre alter Mann aus Uganda täuschte Homosexualität vor, um an das Geld seines Lebenspartners zu kommen. Doch als aufflog, dass der Geliebte gar nicht homosexuell war, bedankte der sich mit Schlägen und nahm seinem Mann Geld mit Gewalt ab. Jetzt wurde die Tat vor Gericht verhandelt.

Um an das Geld eines 39-jährigen Duisburgers zu kommen, spielte ihm ein 31-jähriger Mann aus Uganda die große Liebe vor. Sogar eine Lebenspartnerschaft gingen die beiden ein. Doch als aufflog, dass der Geliebte gar nicht homosexuell war, bedankte der sich mit Schlägen und nahm seinem Mann Geld mit Gewalt ab. Am Montag fand er sich dafür vor dem Amtsgericht wieder.

Die Anklage warf dem bislang nicht vorbestraften Mann drei Fälle der Körperverletzung und räuberische Erpressung vor. Um eine langwierige Beweisaufnahme zu vermeiden, in deren Rahmen auch der Geschädigte hätte vernommen werden müssen, führten die Juristen ein intensives Rechtsgespräch. An dessen Ende stand eine Strafrahmenvereinbarung und das rückhaltlose Geständnis des Angeklagten.

Es kam auch zu sexuellen Handlungen

Sein Mandant habe den Geschädigten bei einem Internet-Chat kennen gelernt, trug der Verteidiger vor. Irgendwann seien der Angeklagte und der Hauptbelastungszeuge dann eine Lebenspartnerschaft eingegangen. „Es kam auch zu sexuellen Handlungen.“ Sie zogen im Duisburger Süden zusammen in eine Wohnung. Großzügig griff der Lebenspartner dem 31-Jährigen finanziell unter die Arme, so dass dieser seine Familie in Uganda unterstützen konnte.

„Doch dem Zeugen blieb nicht verborgen, dass mein Mandant Beziehungen zu Frauen hatte und gelegentlich auch Bordelle aufsuchte.“ Es kam heraus, dass der 31-Jährige in Wahrheit gar nicht homosexuell war. Der tief gekränkte Lebenspartner wollte daraufhin nichts mehr zahlen. Mehrfach habe sein Mandant sich deshalb zu Gewalttätigkeiten hinreißen lassen, so der Verteidiger. Bei drei Gelegenheiten setzte es Ohrfeigen. Bei einer Tat presste der 31-Jährige dem Lebenspartner einen vierstelligen Betrag ab.

Das rückhaltlose Geständnis bewahrte den Angeklagten vor einem Aufenthalt hinter Gittern. Eine 18-monatige Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. „Beim geringsten Verstoß gegen die Auflagen haben sie den Widerruf zu erwarten“, mahnte die Vorsitzende des Schöffengerichts. „Sie stehen mit einem Bein im Knast.“ Während der Angeklagte erleichtert den Gerichtssaal verließ, vergoss sein ehemaliger Lebenspartner auf einem der Zuhörerplätze bittere Tränen.