Duisburg. 2010 wurde das Hells-Angels-Mitglied Timur A. für die Schüsse, mit denen er den “Bandidos“ Eschli an der Charlottenstraße tötete, zu elf Jahren verurteilt. Nun geht es in zweiter Instanz um einen lange davor liegenden Diebstahl. Er soll insgesamt 42.000 Euro erbeutet haben.

Timur A. schien seinen Auftritt vor Gericht zu genießen. Er winkte den zahlreich erschienenen Kumpanen im Gerichtssaal zu, scherzte mit ihnen. Die mehr als drei Jahre, die er schon wegen Totschlags hinter Gittern sitzt, scheinen den 35-Jährigen nicht beeindruckt zu haben. Im August 2010 hatte ihn das Landgericht zu elf Jahren Gefängnis verurteilt, weil der „Hells Angel“ im Oktober 2009 auf der Charlottenstraße in Hochfeld den 32-Jährigen „Bandido“ Eschli vor deren Vereinslokal erschoss.

In dem gestern begonnenen Prozess geht es um eine Tat, die sich lange zuvor ereignete: Im April 2007 soll Timur A., angestiftet von einem Dritten und in Begleitung eines Komplizen, in Beeck einen Kofferraum aufgeschossen und so 42.000 Euro erbeutet haben. Das Trio wurde 2009 vom Amtsgericht verurteilt. A. erhielt zwei Jahre, die vor allem aufgrund eines Geständnisses zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Staatsanwaltschaft wie Angeklagter legten Berufung ein. Doch über den Schüssen auf der Charlottenstraße und dem Schwurgerichtsprozess geriet die Berufung fast in Vergessenheit. Nun wird um die zwei Jahre gerungen, um die sich A.’s Zeit hinter Gittern verlängern könnte.

Angeklagter belehrt Vorsitzenden

Laut Anklage hatte der Drahtzieher erfahren, dass ein Kleinunternehmer Geld im Kofferraum seines Sportwagens transportierte. A. und ein Komplize sollen das Geld mittels Pistole heraus geholt haben. Zwei Monate zuvor soll der Angeklagte auf einem Parkplatz am Zoo mit einer Axt die Heckscheibe eines Wagens eingeschlagen und eine Prostituierte verprügelt haben.

Vorwürfe, zu denen der Angeklagte gestern schwieg. Er winkte dafür lieber ins Publikum. „Das sind halt meine Kumpels. Damit müssen sie rechnen, wenn sie mich hierhin holen“, belehrte er den Vorsitzenden. Auch die alten und neuen Freunde - rund 50 muskelbepackte Männer nahmen auf den Zuhörerbänken Platz - hatten ihren Spaß. Großes Gelächter kam jedesmal dann auf, wenn Zeugen - so sie denn erschienen - unter auffälligem Gedächtnisverlust litten. Weniger amüsiert wirkten die zahlreichen Justizwachtmeister und Polizisten, die das Verfahren sicherten und alle Besucher zuvor genauestens unter die Lupe genommen hatten.

Mit Blick auf die Verurteilung zu elf Jahren hätte das Verfahren um Diebstahl und gefährliche Körperverletzung auch eingestellt werden können. Doch dagegen hatte sich die Staatsanwaltschaft gesperrt. Ein Urteil im Berufungsverfahren wird für Mitte Dezember erwartet.