Duisburg. Die Generalstaatsanwalt hat die Beschwerde von Alltours-Geschäftsführer Willi Verhuven wegen eines abgerissenen Scheibenwischers abgewiesen. Ein Polizist hatte den Firmenwagen beschädigt, nachdem Willi Verhuven ihn an einer Straßensperre angefahren hatte. Alltours forderte daraufhin Schadenersatz.

Wegen Widerstandes und fahrlässiger Körperverletzung hatte das Amtsgericht im Januar Alltours-Chef Willi Verhuven zu 25.000 Euro Geldstrafe und zwei Monaten Fahrverbot verurteilt.

Der Geschäftsmann hatte am Innenhafen einen Motorradpolizisten auf die Haube genommen, der eine Demonstration sicherte und ihm die Zufahrt zu seiner Firma verwähren wollte. Eine Berufung zog Verhuven zurück. Nun hat das Verfahren strafrechtlich endgültig seinen Abschluss gefunden. Denn Verhuven hatte in diesem Zusammenhang den Polizisten wegen Sachbeschädigung angezeigt.

Staatsanwaltschaft hat Verfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte das Verfahren eingestellt. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wies jetzt die Beschwerde Verhuvens dagegen zurück. Alltours war vor dem Amtsgericht bereits mit einer Schadensersatzforderung gegen das Land über 400 Euro für einen Scheibenwischer gescheitert. (red)