Alltours-Chef Willi Verhuven zieht Berufung gegen Gerichtsurteil zurück
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Duisburg. Willi Verhuven akzeptiert nun doch das Urteil des Amtsgerichts Duisburg, das ihn wegen Widerstandes gegen Polizisten und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt hatte. Der Grund dafür sind rationelle Gründe, so sein Anwalt. Zivilklage und Dienstaufsichtsbeschwerde verfolgt der Alltours-Chef weiter.
In erster Instanz war der Alltours-Geschäftsführer im Januar 2013 für schuldig befunden und wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro (50 Tagessätze à 500 Euro) sowie mit einem zweimonatigen Fahrverbot verurteilt worden.
Eine rationale Entscheidung und kein Schuldeingeständnis
Verhuven soll im März 2012 auf dem Weg zur Arbeit an einer Straßensperre einen Motorradpolizisten umgefahren haben, nachdem er dessen mehrmaliges Anweisen zum Anhalten ignoriert hatte. Der Polizist soll durch den Aufprall verletzt worden sein.
Prozess gegen Alltours-Chef
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„Aus beruflichen und persönlichen Gründen“ werde sich Verhuven, so sein Anwalt, einer weiteren öffentlichen Hauptverhandlung im Strafverfahren nicht aussetzen. Es sei eine rein rationale Entscheidung und kein Schuldeingeständnis. Verhuven werde sowohl seinen Zivilprozess gegen die Behörde als auch seine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Polizisten weiterverfolgen und dessen Behauptungen widerlegen. Weitere Einzelheiten sollen, so Birkenstock, jetzt noch nicht öffentlich mitgeteilt werden.
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