Duisburg. Willi Verhuven akzeptiert nun doch das Urteil des Amtsgerichts Duisburg, das ihn wegen Widerstandes gegen Polizisten und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt hatte. Der Grund dafür sind rationelle Gründe, so sein Anwalt. Zivilklage und Dienstaufsichtsbeschwerde verfolgt der Alltours-Chef weiter.

Alltours-Chef Willi Verhuven hat seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Duisburg ebenso wie auch die Staatsanwaltschaft Duisburg zurückgenommen. Dies teilte sein durch den Kachelmann-Prozess bekannt gewordener Rechtsanwalt Reinhard Georg Birkenstock mit.

In erster Instanz war der Alltours-Geschäftsführer im Januar 2013 für schuldig befunden und wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro (50 Tagessätze à 500 Euro) sowie mit einem zweimonatigen Fahrverbot verurteilt worden.

Eine rationale Entscheidung und kein Schuldeingeständnis

Verhuven soll im März 2012 auf dem Weg zur Arbeit an einer Straßensperre einen Motorradpolizisten umgefahren haben, nachdem er dessen mehrmaliges Anweisen zum Anhalten ignoriert hatte. Der Polizist soll durch den Aufprall verletzt worden sein.

Prozess gegen Alltours-Chef

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Prozessauftakt im Verfahren gegen Willi Verhuven. Angeklagt ist der Unternehmer wegen fahrlässiger Körperverletzung, Nötigung und Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten. Im Foto vl.: Anwältin Dr. Katja Kuck , Willi Verhuven und Anwalt Dr. Björn Gercke.Foto: Stephan Eickershoff/WAZFotoPool
Prozessauftakt im Verfahren gegen Willi Verhuven. Angeklagt ist der Unternehmer wegen fahrlässiger Körperverletzung, Nötigung und Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten. Im Foto vl.: Anwältin Dr. Katja Kuck , Willi Verhuven und Anwalt Dr. Björn Gercke.Foto: Stephan Eickershoff/WAZFotoPool © WAZFotoPool | WAZFotoPool
Prozessauftakt im Verfahren gegen Willi Verhuven.Foto: Stephan Eickershoff/WAZFotoPool
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Prozessauftakt im Verfahren gegen Willi Verhuven.. Im Foto v.l.: Willi Verhuven und Anwalt Dr. Björn GerckeFoto: Stephan Eickershoff/WAZFotoPool
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Prozessauftakt im Verfahren gegen Willi Verhuven.. Im Foto v.l.: Willi Verhuven und Anwalt Dr. Björn GerckeFoto: Stephan Eickershoff/WAZFotoPoo
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Prozessauftakt im Verfahren gegen Willi Verhuven.. Im Foto: Willi Verhuven und Anwalt Dr. Björn Gercke (links)Foto: Stephan Eickershoff/WAZFotoPoo
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Vorsitz in dem Verfahren gegen den Chef des Reiseunternehmens hat Richterin OelzeFoto: Stephan Eickershoff/WAZFotoPool
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Der verletzte Polizist mit seinem Anwalt Sedat Kapusuz.Foto: Stephan Eickershoff/WAZFotoPool
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Oberstaatsanwältin DeppingFoto: Stephan Eickershoff/WAZFotoPool
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Prozessauftakt im Verfahren gegen Willi Verhuven. Im Foto vl.: Anwältin Dr. Katja Kuck , Willi Verhuven und Anwalt Dr. Björn Gercke.Foto: Stephan Eickershoff/WAZFotoPool
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Prozessauftakt im Verfahren gegen Willi Verhuven.. Im Foto v.l.: Willi Verhuven und Anwalt Dr. Björn GerckeFoto: Stephan Eickershoff/WAZFotoPoo
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Prozessauftakt im Verfahren gegen Willi Verhuven. Im Foto vl.: Anwältin Dr. Katja Kuck , Willi Verhuven und Anwalt Dr. Björn Gercke.Foto: Stephan Eickershoff/WAZFotoPool
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Im Prozess nannte der 62-Jährige nur seine persönlichen Daten, sonst schwieg er zu den Vorwürfen. Sein Verteidiger stellte den Antrag, zwei neue Gutachten zu verfassen.Foto: Stephan Eickershoff/WAZFotoPool
Im Prozess nannte der 62-Jährige nur seine persönlichen Daten, sonst schwieg er zu den Vorwürfen. Sein Verteidiger stellte den Antrag, zwei neue Gutachten zu verfassen.Foto: Stephan Eickershoff/WAZFotoPool © WAZFotoPool | WAZFotoPool
Dem gab das Gericht statt. Wann der Prozess fortgesetzt wird, das hängt nun davon ab, wann die Gutachten fertiggestellt sind.Foto: Stephan Eickershoff/WAZFotoPool
Dem gab das Gericht statt. Wann der Prozess fortgesetzt wird, das hängt nun davon ab, wann die Gutachten fertiggestellt sind.Foto: Stephan Eickershoff/WAZFotoPool © WAZFotoPool | WAZFotoPool
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„Aus beruflichen und persönlichen Gründen“ werde sich Verhuven, so sein Anwalt, einer weiteren öffentlichen Hauptverhandlung im Strafverfahren nicht aussetzen. Es sei eine rein rationale Entscheidung und kein Schuldeingeständnis. Verhuven werde sowohl seinen Zivilprozess gegen die Behörde als auch seine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Polizisten weiterverfolgen und dessen Behauptungen widerlegen. Weitere Einzelheiten sollen, so Birkenstock, jetzt noch nicht öffentlich mitgeteilt werden.