Duisburg. Nach Willi Verhuvens Verurteilung wegen Körperverletzung und Widerstands verklagt jetzt seine Firma Alltours das Land NRW auf Schadenersatz. Es geht um die 400 Euro teure Reparatur des Scheibenwischers am Firmenwagen, der nach Ansicht des Reise-Unternehmens durch eine „Amtspflichtverletzung“ des Polizisten beschädigt wurde.
Wegen Widerstandes und fahrlässiger Körperverletzung verurteilte das Amtsgericht im Januar Alltours-Chef Willi Verhuven zu einer Geldstrafe von 25.000 Euro und zu zwei Monaten Fahrverbot. Am 21. März 2012 hatte er die Anhaltezeichen eines Motorradpolizisten ignoriert, der am Innenhafen eine Demonstration sicherte. Verhuven bedrängte den Beamten mit dem Auto, bis der 47-Jährige auf der Motorhaube landete und sich eine Verletzung am Knie zuzog. Für einen Scheibenwischer, der dabei beschädigt wurde, will Alltours nun Schadenersatz haben.
Während des Ermittlungsverfahrens und im ersten Anlauf der Hauptverhandlung hatte Verhuven behauptet, der Beamte sei ihm auf die Motorhaube gesprungen und habe den Scheibenwischer abgerissen. Das Amtsgericht sah dies zuletzt anders. Gegen seine Verurteilung legte der 63-jährige zunächst Berufung ein, zog diese aber im Mai - drei Wochen vor der Berufungsverhandlung - aus „beruflichen und persönlichen Gründen“ zurück. So jedenfalls begründete das der durch die Kachelmann-Verteidigung bekannt gewordene Rechtsanwalt Reinhard Georg Birkenstock, den Verhuven zuletzt als Verteidiger engagiert hatte.
Landgericht befasst sich mit Scheibenwischer-Sache
Ist auch die strafrechtliche Seite des Falles damit abgeschlossen, so beschäftigt der Vorfall noch immer die Zivilgerichte. Denn die Firma Alltours hat das Land NRW auf Schadenersatz verklagt. Rund 400 Euro kostet die Reparatur des Scheibenwischers am Firmenwagen, der nach Ansicht des Reise-Unternehmens durch eine „Amtspflichtverletzung“ des Polizisten beschädigt wurde.
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Im ersten Anlauf hatte Alltours das Geld von dem Beamten wiederhaben wollen. Doch der ist Staatsdiener und insofern nicht der richtige Adressat. Nun richtet sich die Klage gegen das Land NRW.
Da es sich um eine sogenannte Staatshaftungssache handelt, muss sich sogar ein Zivilrichter des Landgerichts mit der Sache auseinander setzen. Der erste Verhandlungstermin findet nach bisheriger Planung am 12. Juli statt.
Auch das Amtsgericht ist noch mit den zivilrechtlichen Folgen des Falles befasst: Dort klagt allerdings das Land NRW gegen Willi Verhuven. Der Dienstherr des Polizisten hätte gern die Behandlungskosten für die Verletzung des Polizisten von dem Reiseunternehmer zurück. Ein Termin steht allerdings noch nicht fest.