Duisburg. Vor dem Verwaltungsgericht haben die Rechtspopulisten die erste Schlappe eingesteckt. Die Richter bestätigten das Verbot der Duisburger Polizeipräsidentin: Die rechte Splitterpartei darf am Gedenktag der Pogromnacht keine Kundgebung vor dem Roma-Haus in Bergheim sowie in Neumühl abhalten.
Der Gang durch die Instanzen war zu erwarten. Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf gestern entschieden hat, dass Pro NRW am morgigen 75. Jahrestag der Reichspogromnacht nicht in Bergheim und Neumühl demonstrieren darf, zieht die rechte Splitterpartei jetzt vor das Oberverwaltungsgericht in Münster. Man werde „sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen“, kündigten die Rechtspopulisten an, „vorsorglich“ wollen sie auch das Bundesverfassungsgericht in Kenntnis gesetzt haben.
Beim OVG in Münster war gestern Nachmittag noch keine Klage eingegangen, so Sprecher Dr. Ulrich Lau. Nichtsdestotrotz rechnen die Münsteraner Juristen mit einer Beschwerde von Pro NRW, denn natürlich ist der ganze Vorgang bei der Münsteraner Justiz bereits bekannt. Auch wenn Lau dem zuständigen Senat nicht vorgreifen will und kann, geht er doch davon aus, dass das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung rechtzeitig vor dem Kundgebungstermin bekannt geben wird. Knapp werde es erfahrungsgemäß nur, wenn die Beschwerde am Tag der Veranstaltung eingehe.
Beim Gang vor das OVG führt Pro NRW ähnliche Gründe an wie andere rechte Parteien zuvor: So habe der 9. November verschiedene historische Bedeutungen, wie zum Beispiel auch den Tag des Mauerfalls.
Urteilsbegründung: „unterschwelliges Bedrohungsszenario“
Die Bestätigung des Verbots durch das Verwaltungsgericht ist aber bereits ein deutlicher Erfolg in den Bemühungen der Duisburger Polizeipräsidentin Elke Bartels, der rechten Splitterpartei ordnungsbehördlich einen Riegel vorzuschieben. „Das Urteil bestätigt mein Verständnis von Demokratie“, sagte Bartels nach dem Urteil. „Das Versammlungsrecht und das Recht auf Meinungsfreiheit haben einen hohen Wert, den zu schützen auch Aufgabe der Polizei ist. Aber diese geplanten Versammlungen sind für mich eine Provokation, die ich nicht widerstandslos hinnehmen werde“.
Im Eilverfahren war die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts in ihrem Urteil der Argumentation der Polizei gefolgt, dass eine Gefahr für die öffentliche Ordnung bestehe, wenn die Demos am Gedenktag zur Reichspogromnacht stattfänden. Die Rechtspopulisten würden sich „bewusst die Symbolkraft dieses Tages zunutze“ machen, indem sie „eine Parallele herstelle zwischen aus ihrer Sicht bestehenden sozialen Missständen auf Grund des Zuzugs von Ausländern und den Geschehnissen in der Reichspogromnacht“, erklärten die Richter. Dadurch werde „unterschwellig ein Bedrohungsszenario“ aufgebaut, dass „der Ausbruch rechtsradikaler Gewalt jedenfalls eine nahe liegende Folge der von der Bürgerbewegung thematisierten Missstände sein könne“, heißt es in dem Urteil.
Kommentar: Alles andere wäre unerträglich
Schön zu sehen, dass die Demokratie noch funktioniert: Es wäre kaum zu ertragen gewesen, wenn die rechten Hetzer die Prinzipien der Versammlungs- und Meinungsfreiheit an jenem denkwürdigen Tag ausnutzen könnten, um hier in der Stadt ihre fremdenfeindlichen Parolen zu verbreiten.
Das Urteil ist deutlich, letztlich ist es dem Mut der Polizeipräsidentin zu verdanken, dass der Rechtsstaat die Geschichtsvergessenen mit ihren abscheulichen Provokationen in die Schranken weist.
Womöglich kann es auch ein Zeichen gegen die inflationäre Zahl an Kundgebungen sein, mit denen die Rechtspopulisten hoffentlich jetzt auch dem letzten Duisburger lästig geworden sind.