Duisburg. Die rechtspopulistische Bewegung Pro NRW darf am 9. November nicht in Duisburg aufmarschieren. Das Verwaltungsgericht hat damit das Kundgebungsverbot der Polizei wegen Volksverhetzung und einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestätigt. Pro NRW will weiter dagegen angehen.

Die 18. Kammer des Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Donnerstag im Eilverfahren die Forderung der Duisburger Polizei bestätigt, dass Pro NRW am kommenden Samstag nicht demonstrieren darf. Die rechtspopulistische Gruppierung hatte mit den Themen "Kein Asyl in Neumühl" und "Rheinhausen darf nicht Klein-Bukarest werden" zu zwei Kundgebungen aufgerufen - ausgerechnet am 9. November, dem 75. Gedenktag an die Reichspogromnacht.

1938 war dieser Tag der Auftakt für die Volksvernichtung im Dritten Reich, dem nicht nur jüdische Menschen zum Opfer fielen, sondern auch Sinti und Roma. Das Verwaltungsgericht erklärte, dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zurückstehen muss hinter dem öffentlichen Interesse, dass solche Versammlungen gerade nicht am 9. November stattfinden.

Symbolkraft des Gedenktags werde durch Demo angegriffen

Das Gericht folgte damit der Argumentation der Polizei, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung sieht, wenn die Demonstrationen an jenem Gedenktag zur Reichspogromnacht stattfänden. "Pro NRW mache sich bewusst die Symbolkraft dieses Tages zunutze, indem die Bürgerbewegung eine Parallele herstelle zwischen aus ihrer Sicht bestehenden sozialen Missständen auf Grund des Zuzugs von Ausländern und den Geschehnissen in der Reichspogromnacht", untermauerten die Richter der 18. Kammer ihre Entscheidung (AZ: 18 L 2231/13).

Auch interessant

In der Gesellschaft komme diesem Tag ein eindeutiger Sinngehalt mit gewichtiger Symbolkraft zu, der durch diese Kundgebungen angegriffen würde. Denn dadurch werde ein Bedrohungsszenario geschaffen und soziale oder ethische Anschauungen in erheblicher Weise verletzt, so das Gericht weiter.

Pro NRW will Beschluss beim Oberverwaltungsgericht anfechten

Polizeipräsidentin Elke Bartels zeigte sich zufrieden: "Das Urteil bestätigt mein Verständnis von Demokratie. Das Versammlungsrecht und das Recht auf Meinungsfreiheit haben einen hohen Wert, den zu schützen auch Aufgabe der Polizei ist. Aber diese geplanten Versammlungen sind für mich eine Provokation, die ich nicht widerstandslos hinnehmen werde".

Gegen den Beschluss steht die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Münster offen. Und dass die Rechtpopulisten gegen den Richterspruch angehen wollen, war vorauszusehen. Es kommt also zum erwarteten Gang durch die Instanzen. Man werde "sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen", kündigten Pro NRW an, "vorsorglich" wollen sie auch das Bundesverfassungsgericht in Kenntnis gesetzt haben.

Auch die Polizei Essen verbietet eine Demo am 9. November

Beim OVG in Münster war Donnerstagnachmittag noch keine Klage eingegangen, so Sprecher Dr. Ulrich Lau. Nichtsdestotrotz rechnen die Münsteraner Juristen mit einer Beschwerde von Pro NRW. Ihnen ist ganze Vorgang bereits bekannt.

Auch wenn Lau dem zuständigen Senat nicht vorgreifen will und kann, geht er doch davon aus, dass das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung rechtzeitig vor dem Kundgebungstermin bekannt geben wird. Knapp werde es erfahrungsgemäß nur, wenn die Beschwerde am Tag der Veranstaltung eingehe. Beim Gang vor das OVG führt Pro NRW ähnliche Gründe an wie andere rechte Parteien zuvor: So habe der 9. November verschiedene historische Bedeutungen, wie zum Beispiel auch den Tag des Mauerfalls.

Auch in Essen wollten Rechte, in diesem Fall aber Vertreter der rechtsextremen Partei NPD, am Pogromgedenktag demonstrieren. Auch diesen Aufmarsch im Stadtteil Borbeck hat die Polizei verboten.