Duisburg. Der ehemalige Leiter des Traumzeit-Festivals in Duisburg forderte vor Gericht 23.800 Euro Honorar für das Jahr 2012, in dem das Festival ausgefallen war. Das Landgericht wies die Klage ab. Es sei von vorne herein klar gewesen, dass er den Job des Traumzeit-Leiters nur hat solange das Festival existiert.

Mit einer Niederlage endete für Tim Isfort, den ehemaligen künstlerischen Leiter des Traumzeit-Festivals, gestern ein Zivilprozess vor dem Landgericht Duisburg. Die 4. Zivilkammer wies die Klage Isforts, der von der Duisburg-Marketing GmbH 23.800 Euro Honorar für das Jahr 2012, in dem es keine Traumzeit gab, nachgefordert hatte, mit aller Deutlichkeit ab.

2009 hatte Isfort mit der DMG einen Zwei-Jahres-Vertrag als Festivalleiter abgeschlossen. Die Option, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern hatte die DMG — jedenfalls in der vereinbarten Form und Frist – nicht genutzt. Isfort war dennoch 2011 weiter beschäftigt worden. Der interpretierte das als unbefristetes Anstellungsverhältnis. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist müsse die DMG nun noch für 2012 mindestens sechs Monate bezahlen, so der Kläger.

Job endete mit dem Aus für das Festival

Die DMG und am Ende auch das Gericht sahen das allerdings anders. Von einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis könne keine Rede sein, so die Richter. Zwar habe die DMG die Möglichkeit zur Vertragsverlängerung nicht in der vereinbarten Form genutzt. Es müsse aber davon ausgegangen werden, dass mit Isfort – wenn auch formlos – eine neue Vereinbarung geschlossen wurde. Dabei sei aber von vorne herein klar gewesen, dass er nur so lange einen Job als Leiter der Traumzeit habe, wie es das Festival auch gebe.

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Daran, so die Richter, hätten die Aussagen der Zeugen, zu denen unter anderem der damalige Kultur-Dezernent Karl Janssen und der Leiter des Festivalbüros der DMG Klaus Jebavy gehörten, keinen Zweifel gelassen. Auch dem Kläger sei klar gewesen, dass seine Tätigkeit an das Festival geknüpft gewesen sei.

Weiterbeschäftigung war nicht erwünscht

Die DMG habe Isfort zudem mehrfach und in eindeutiger Weise zu verstehen gegeben, dass seine Weiterbeschäftigung über den 31. Dezember 2011 hinaus nicht erwünscht sei. So waren dem vormaligen Festivalleiter weitere Dienstreisen untersagt worden, und er wurde angewiesen, seine Schlussabrechnung zu erstellen.