Duisburg.

Für Fans der Traumzeit war 2012 ein böses Jahr. Nachdem der Hauptsponsor RWE sich zurückgezogen hatte, gab es kein Festival im Landschaftspark. Noch schlechter dürfte sich Tim Isfort, der künstlerische Leiter der Traumzeit, gefühlt haben. Im Zusammenhang mit dem Ende seiner Tätigkeit verklagt er die Duisburg Marketing GmbH auf 23 800 Euro.

Ein verwickelter Fall, denn es ist nicht einmal klar, auf welcher Grundlage Isfort eigentlich zuletzt für die DMG arbeitete. 2009 wurde er künstlerischer Leiter. 40 000 Euro plus Mehrwertsteuer betrug sein Honorar, das für zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2010 vereinbart wurde. Der Vertrag beinhaltete eine Möglichkeit zur Verlängerung. Doch davon machte die DMG keinen Gebrauch. Und es gab auch keinen neuen Vertrag, als um die Jahreswende klar wurde, dass es eine weitere Traumzeit geben würde. Isfort leitete das Festival 2011 und wurde bis Dezember bezahlt. Sein Anwalt geht nun davon aus, dass die DMG unter Berücksichtigung von Kündigungsfristen mindestens noch für sechs weitere Monate zahlen muss.

„Ich habe gedacht, das wird schon irgendwie weiter gehen“, berichtete der Kläger gestern vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts. Es sei ihm gegenüber nie eindeutig erklärt worden, dass seine Beschäftigung Ende 2011 ende.

Uwe Gerste, Geschäftsführer der DMG, sieht das anders: „Es war vertraglich geregelt und immer klar, dass Herr Isfort nur so lange tätig sein kann, wie das Festival finanziert ist.“ Ende 2011 habe man ihm alle Dienstreisen gestrichen, weitere Vertragsabschlüsse mit Künstlern verboten und Isfort dazu aufgefordert, die Schlussabrechnung zu machen.

Ähnlich sah das auch die Riege der Zeugen, zu der der damalige DMG-Mitgeschäftsführer und Kulturdezernent Karl Jansen und DMG-Prokurist Ralf Winkels gehörten. Frank Jebavy, Leiter des Festivalbüros und zuständig für die Vertragsgestaltung, räumte ein, dass man bis zuletzt hoffte, andere Sponsoren für die Traumzeit 2012 zu finden.

Die Parteien sahen ihre jeweilige Position am Ende der dreistündigen Beweisaufnahme bestätigt. „Alles andere als eindeutig“, lautete dagegen das Fazit der Richterin. In drei Wochen wird sie ein Urteil sprechen - oder weiter Beweise erheben.