Duisburg.

Im Rahmen eines Beziehungsstreites soll ein 34-jähriger Meidericher am 30. Januar seine Lebensgefährtin (35) gewürgt haben. Die Anklage geht davon aus, der 34-Jährige habe nur von seinem Opfer abgelassen, weil er die Frau schon für tot hielt. Seit gestern steht der Mann wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht.

Der Angeklagte und die Geschädigte kannten sich aus Schülertagen. 2011 bekamen sie per digitalem sozialen Netzwerk wieder Kontakt zueinander und wurden schnell ein Paar. „Anfangs war alles harmonisch“, so der Angeklagte. Doch dann habe es immer häufiger Streit gegeben, weil er aufgrund einer psychischen Erkrankung immer wieder seinen Job verlor.

Stressreiche Beziehung

Auch über die Nutzung des weltweiten Webs gab es Ärger. „Sie war wohl eifersüchtig.“ Am Tattag habe es einmal mehr Streit gegeben. Während seine Freundin arbeitete, habe er sich in kürzester Zeit eine Flasche Schnaps genehmigt, so der Angeklagte. Entsprechend getrübt sind seine Erinnerungen: „Ich weiß noch, dass ich sie gewürgt habe. Aber ich wollte sie nicht töten und ich habe sie auch nicht für tot gehalten. Sonst hätte ich ja nicht noch das Telefonkabel aus der Wand gerissen, als ich abgehauen bin.“

Die Erinnerungen der 35-jährigen Geschädigten sind sehr viel ausführlicher - und dramatischer. „Ich hatte Todesangst“, so die Zahnarzthelferin. Ihr Freund habe mit gepackten Sachen auf sie gewartet. „Er wollte weg. Wir haben uns angeschrien.“ Er habe mit einem Messer die Möbel aufgeschlitzt, sie dann gewürgt und immer wieder geschlagen. „Dabei hat er gesagt: Du stirbst jetzt. Das war das letzte, was ich gehört habe, bevor ich ohnmächtig wurde.“

Drei weitere Verhandlungstage sind für das Verfahren geplant

Der 34-jährige war inzwischen per Zug nach Hamburg geflohen. „Ich liebe diese Stadt, habe da mal ein paar Wochen gelebt.“ Doch die hanseatische Polizei nahm ihn nicht Ernst, als er sich stellen wollte. Der 34-Jährige reiste zurück nach Duisburg, wollte sich im Landschaftspark mit Schnaps und Tabletten das Leben nehmen und wurde im Krankenhaus wieder wach.

Die Kernfrage des Verfahrens wird sein, ob dem Angeklagten ein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden kann. Man darf auch gespannt sein, was die Richter als Auslöser der Tat sehen: War es der Umstand, dass die Ex den Angeklagten als „Loser“ bezeichnete, oder die Drohung, die von ihm gehaltenen Frettchen aus dem Fenster zu werfen.

Für das Verfahren sind drei weitere Verhandlungstage geplant.