Duisburg. . Das große Schweigen hat einen 28-jährigen Mann in Duisburg jetzt vor dem Knast bewahrt. Weder er noch seine heutige Ex-Ehefrau mochten sich in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht zu ihrem Ehekrach äußern. Bei dem hatte der 28-Jährige seiner damaligen Frau ein Messer in den Bauch gestochen.

Dass ihr Ehemann ihr am 27. Februar 2012 in Hamborn ein Messer in den Bauch stach, soll eine 24-Jährige erst zehn Minuten später gemerkt haben. Warum die Frau die Verletzung erst registrierte, als ihr das Blut die Kleidung durchnässte, hatte das Amtsgericht nicht wirklich klären können. Möglich, dass es etwas damit zu tun hatte, dass die Klinge vor allem Fettgewebe durchdrang. Möglich auch, dass die Geschädigte unter Schock stand. Gestern beschäftigte sich das Landgericht in zweiter Instanz mit dem Fall.

Nicht zum ersten Mal soll es am Tattag Streit zwischen dem 28-Jährigen und seiner Gattin gegeben haben. Bereits ein Jahr zuvor war die Polizei wegen häuslicher Gewalt eingeschritten, war die Frau durch Schläge verletzt worden. Der Ehemann durfte die gemeinsame Wohnung für mehrere Wochen nicht betreten.

Der Vorwurf, dass der 28-Jährige seiner Gattin Geld aus der Tasche genommen habe, löste am 27. Februar 2012 eine weitere handfeste Krise aus. Zunächst stritt sich das Paar in der Küche der damaligen gemeinsamen Wohnung nur mit Worten. Dann schlug der Ehemann seine Frau mit der Faust. Schließlich griff er ein Küchenmesser mit 10 Zentimeter Klingenlänge und stach es der 24-Jährigen mindestens sechs Zentimeter tief in den linken Bauch.

Täter rief einen Rettungswagen

Die junge Frau hatte Glück: Lebenswichtige Organe wurden nicht getroffen. Als der Angeklagte das Blut sah, telefonierte er selbst einen Rettungswagen herbei. Die Geschädigte rief ihren Bruder an, der die Polizei verständigte.

Das Amtsgericht Hamborn verurteilte den 28-Jährigen im Juni 2012 wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und drei Monaten Haft. Der zog in Berufung, wollte aber jetzt vor dem Landgericht nichts sagen. Auch seine Noch-Ehefrau - das Paar lebt inzwischen getrennt - machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Die Beweislage war damit äußerst schwierig geworden, da auch alle früheren Aussagen der 24-Jährigen nicht mehr verwertbar gewesen wären. Der Ausweg: Der Verteidiger beschränkte die Berufung auf das Strafmaß. Damit mussten die Feststellungen des Amtsgerichts zum Tatablauf nicht mehr überprüft werden.

Angesichts der Tatsache, dass die Geschädigte inzwischen selbst nicht mehr an einer Bestrafung des Vaters ihrer Kinder interessiert ist, ließ das Berufungsgericht den Angeklagten mit einer milden zweijährigen Bewährungsstrafe davonkommen.