Duisburg.

So viel steht fest: Die Beziehung zwischen einem 36-jährigen Dinslakener und seiner langjährigen Lebensgefährtin aus Duisburg endete nicht friedlich. Über Jahre soll der Mann das Leben seiner Ex „massiv beeinträchtigt“ haben, wie es die Justiz formulierte. Jetzt muss sich das Landgericht in zweiter Instanz mit dem Fall auseinandersetzen.

Wegen Nachstellung stand der Mann 2012 vor dem Amtsgericht. Heraus kam eine Verurteilung wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 9000 Euro (90 Tagessätze a 100). In drei E-Mails, so die Überzeugung des Gerichts, habe der Mann seine Ex-Freundin als „fette Betrügerin“, „Hure“ und „Missgeburt“ bezeichnet.

Angeklagter verlor Zivilprozess gegen die Ex

Der Angeklagte zog in die Berufung. Er machte während der Verhandlung keinen Hehl daraus, dass er wütend auf die Verflossene gewesen sei. Die habe ihn verlassen und mit der Miete für die gemeinsame Wohnung allein gelassen. Zu seinem Ärger verteuerte sich die Angelegenheit, weil er einen entsprechenden Zivilprozess gegen die Ex verlor. Er fürchte sich inzwischen vor deren Familie, so der Angeklagte. „Ihr Vater hat schon meine Mutter beleidigt und bedroht.“

Eine Behauptung, die der Vorsitzende der Berufungskammer nur schwer nachvollziehen konnte, denn der Vater der Geschädigten ist Pfarrer. Dafür gab es aber deutliche Anzeichen dafür, dass der Angeklagte in der Wahl seiner Worte nicht besonders sorgsam ist. In einem Schreiben an das Amtsgericht hatte er den Mann als „dreckigen Pfarrer“ bezeichnet. Die Anwältin der als Nebenklägerin auftretenden Ex berichtete, dass auch in ihrer Kanzlei wüste Schreiben eingegangen seien.

IT-Spezialist soll beauftragt werden

Was der Angeklagte nicht bestritt. Er beteuerte allerdings, dass er die E-Mails, für deren Inhalt ihn das Amtsgericht verurteilte, nicht verfasst habe. „Entweder hat jemand meinen Absender gefälscht oder sich in meinen Computer gehackt.“

Das Gericht beriet kurz und setzte das Verfahren dann aus. Nun soll ein IT-Spezialist mit der Untersuchung der Computer des Angeklagten und der Ex beauftragt werden, um hoffentlich Klarheit darüber zu schaffen, ob die E-Mails vom 36-Jährigen verschickt wurden oder nicht.