Duisburg.
Ein Gastspiel der besonderen Art gab Daniel Renz am Montag am Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Nicht Raubtiere oder stolze Pferde versuchte der 46-jährige ehemalige Direktor des „Circus Universal Renz“ zu bändigen, sondern den Strafrichter von seiner Unschuld zu überzeugen. Ein Versuch, der gründlich schief ging. Der Amtsrichter verurteilte den Hessen wegen gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten mit Bewährung.
Eine Freikarte war der Auslöser eines Streits gewesen, der für einen 41-jährigen Neudorfer am 2. Januar auf dem Stadionvorplatz am Kalkweg schmerzhaft endete. Der Mann hatte nämlich zwei davon gehabt, jeweils für zwei Erwachsene gültig. Seine Töchter - für die er den Eintritt bezahlte - und die Ehefrau hatte er schon in den Zirkus geschickt. Die zweite Freikarte verschenkte er an eine ihm unbekannte Person, die eigentlich gerade Eintrittskarten kaufen wollte. Ein Verhalten, welches das Personal des Zirkus offenbar so erboste, dass man den gebürtigen Marokkaner nicht mehr hineinlassen wollte.
Keine sofortige Identifizierung des Täters
„Schließlich kam ein Mann, der eine schwarz-goldene Uniform trug“, berichtete der Zeuge. „Er sagte, ich solle nach Hause gehen. Als ich wissen wollte warum, hat er gleich zugeschlagen.“ Der 41-jährige ging zu Boden. „Dann hat er mir ins Gesicht und in die Rippen getreten.“ Die Polizei konnte nicht sofort klären, wer der Täter gewesen war. Mitarbeiter des Zirkus hätten den Namen nicht nennen wollen.
„Zuhause habe ich im Internet nachgesehen und sofort ein Foto gefunden“, erklärte der Geschädigte. Es sei Daniel Renz gewesen. Nein, er habe nicht den Erstbesten genommen, der als Direktor nun einmal überall abgebildet sei, wehrte sich der Zeuge gegen Nachfragen der Verteidigung. „Ich bin sicher, dass der Angeklagte der Täter war.“
Bewährungsstrafe und 50 Sozialstunden
Daniel Renz beteuerte dagegen, er sei zur Tatzeit überhaupt nicht im Eingangsbereich gewesen, da er in laufender Vorstellung andere Dinge zu tun habe. Allerdings konnte der Angeklagte keine nachvollziehbaren Angaben darüber machen, wer sonst als Täter in Frage kommen könne. „Ich habe nicht herausgefunden, wer an dem Tag an der Kasse und als Kartenabreißer eingesetzt war.“
Eine Darstellung, welche die Staatsanwältin und am Ende auch der Strafrichter für weitaus weniger glaubhaft hielten, als das was der Zeuge berichtet hatte.
Angesichts mehrerer - auch einschlägiger - Vorstrafen des Artisten kam für den Strafrichter nur eine Haftstrafe in Betracht, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Obendrein muss Daniel Renz bis Jahresende 50 Sozialstunden ableisten. Zeit dafür hat er genug: Der „Circus Universal Renz“ hat vor einigen Wochen Insolvenz angemeldet.