Duisburg/Düsseldorf. Weil die Wirtschaftsbetriebe Duisburg ihm für die ständige Müllentsorgung am Problemhaus in Bergheim Zusatzkosten in Rechnung gestellt haben, zog der Eigentümer des Blocks In den Peschen vor Gericht. Doch die Klage habe wenig Aussicht auf Erfolg, ließ die zuständige Richterin bereits durchblicken. Ein Urteil soll es in den kommenden Tagen geben.
Branko B. wirkt wie jemand, der seine Probleme zu lösen versteht. Er ist eine massige Erscheinung im schwarzen Anzug, unter dem Polohemd wölbt sich ein gewaltiger Brustkorb. Das pechschwarze Haar hat er zu einem Zöpfchen gebunden, durchs Gesicht zieht sich ein fein geschnittener Vollbart. In dunklen Sportschuhen wippt er unruhig mit nackten Füßen. Doch Branko B. ist das „ärmste Schwein in der Kette“, sagt sein Anwalt. Zumindest in dem Rechtsstreit, der an diesem verregneten Nachmittag in Raum 342 des Verwaltungsgerichts Düsseldorf verhandelt wird.
„Die kennen keine Tonne“
Branko B. gilt als der zurzeit bekannteste Vermieter Nordrhein-Westfalens. Ihm gehört das berüchtigte „Problemhaus“ in Duisburg-Bergheim. Genauer gesagt sind es vier Hochhäuser mit etwa 80 Wohnungen, in denen nach unterschiedlichen Schätzungen bis zu 1000 Roma wohnen.
B. hat gegen die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Duisburg geklagt, weil er Müllgebühren von fast 40 000 Euro allein für 2013 unverhältnismäßig hoch findet. Zwar räumt er ein, dass sich das Abfallaufkommen in seinen Häusern verzehnfacht habe, seit seine Bewohner aus „einem anderen Kulturkreis“ kommen und ihren Müll einfach irgendwo entsorgen. Gewaltige Berge aus Unrat wachsen unkontrolliert. Laufend wechselnde Bewohner schmeißen offenbar Matratzen, Tüten, Essensreste einfach in den Flur. „Die kennen keine Tonne“, erklärt Branko B. und nippt an einer Wasserflasche, die er nicht aus der Hand legt.
Müllabfuhr rückt fast täglich an
Die Müllabfuhr muss fast täglich anrücken in Bergheim. Der Problemhaus-Vermieter will 40 Prozent seiner Gebührenrechnung erlassen haben und in Zukunft nur noch jede zweite Tonnenleerung zahlen. Seine Logik: Er vermietet an Menschen, die allein vom Kindergeld leben, als „Kostgänger der Stadt“, wie sein Anwalt ausführt. Er gibt jenen eine Wohnung, die sonst nicht wüssten wohin. „Ein Sonderfall unkonventioneller Zuwanderung.“ Umlegen kann er die Kosten nicht auf die Mieter, eine soziale Frage, außerdem würde das nur die Kreativität bei deren Müllentsorgung im Stadtgebiet anspornen.
Richterin Gudrun Schröder-Schink wirkt gleich in mehrfacher Hinsicht perplex. Ein Gebührenerlass, wie ihn der Kläger fordert, kann nach der Gesetzeslage nur bei nicht erbrachter Entsorgungsleistung oder bei persönlichen Härten durchgesetzt werden. Branko B. berichtet zwar von einer Hausverwalterin, die ihn geprellt habe, vom Wertverlust seiner Häuser seit 2009 um 500 000 Euro und von fünfstelligen Renovierungskosten durch die Roma. Doch sein Anwalt räumt ein: „Die Ausgaben sind nicht so hoch, dass er sie nicht mehr tragen kann.“
Richterin sieht Klage als Hilferuf
Das Geschäft mit „hotelähnlichen Immobilien im Rotlichtmilieu“, wie sein Mandant sein Hauptgewerbe beschreibt, ist offenbar einträglich. So gibt es wohl keine Chance auf Müllgebührennachlass der Duisburger Wirtschaftsbetriebe. Das Urteil soll innerhalb der kommenden 14 Tage zugestellt werden.
Die Richterin wertet die Klage dennoch als „Hilferuf“ aller Beteiligten, dass es rund um das Duisburger Problemhaus so nicht weitergehen kann. „Wie kann ein Mensch so viel Müll überhaupt produzieren?“, staunt sie. 40 Liter pro Woche bringt ein Erwachsener zusammen, wenn er seinen Müll nicht trennt. Im Problemhaus sind es fast 300 Liter.
Richterin sieht keine Lösung
„Zur Lösung des Problems kann ich mit meinem Instrumentarium nichts beitragen“, bedauert die Richterin. Eine Verständigung von Stadt und Vermieter, womöglich ein privater Entsorger als Vorsortierer der Müllberge, Dolmetscher, die den Armutsflüchtlingen erklären, „wie man in Deutschland mit Müll umgeht“ – irgendwas müsse doch möglich sein. Die Richterin appelliert, die Verantwortung nicht weiter hin und her zu schieben.