Duisburg.

Der 1. August 2013 ist vor allem für Eltern kleiner Kinder ein Stichtag, an dem sich einige Regelungen ändern. Der wichtigste Punkt dürfte wohl der dann wirksame Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren sein.

Die Stadt hat in den letzten Jahren viel Geld in die Hand genommen, um diesem Rechtsanspruch gerecht zu werden. Das Land hatte eine Quote von 32 Prozent vorgegeben, um den Bedarf zu decken, der Bund gar eine Quote von 35 Prozent. Duisburg erreicht eine Betreuungsquote von 37 Prozent. Das entspricht 3014 Plätzen für die Ein- und Zweijährigen, denen der neue Rechtsanspruch zu Gute kommt.

Von diesen 3014 Plätzen werden 2089 in Kindertageseinrichtungen der Stadt, der Kirchen und der freien Träger angeboten. Weitere 925 Plätze stehen bei Tagesmüttern in Stadtgebiet zur Verfügung.

Entfernung zum Betreuungsplatz maximal fünf Kilometer

Zuletzt war die Stadt Köln in die Schlagzeilen gekommen, weil Eltern geklagt hatten. Das Verwaltungsgericht Köln kam zu dem Urteil, dass die Entfernung zum Betreuungsplatz in einer Großstadt nicht mehr als fünf Kilometer betragen darf. Eltern könnten zudem nicht auf einen Platz bei einer Tagesmutter verwiesen werden, wenn sie für ihr Kind ausdrücklich einen Platz in einer Kindertageseinrichtung wünschen. Köln hat mittlerweile Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt. Die Münsteraner Entscheidung, die zeitnah erfolgen soll, wird auch in Duisburg aufmerksam verfolgt werden. Denn auch hier wird der Platz bei einer Tagesmutter dem bei einer Kindertageseinrichtung gleich gesetzt.

Eine Klagewelle ist in Duisburg nicht in Sicht. Lediglich ein Elternpaar habe Klage eingereicht, berichtet Stadtsprecherin Anja Huntgeburth. „Bei der Klage handelt es sich aber um kein grundlegendes Problem, sondern um einen individuellen Fehler eines Mitarbeiters. Wir werden uns mit den Eltern zusammensetzen und das Problem bestimmt lösen“, so die Stadtsprecherin.

Weil die Stadt davon ausgeht, dass das neue U3-Betreuungsangebot in den nächsten Jahren verstärkt von Eltern genutzt werden wird, will Duisburg weitere 2500 Betreuungsplätze für die Ein- bis Zweijährigen schaffen. Außerdem hält sie 250 Betreuungsplätze für Kinder unter einem Jahr bereit, für die es zwar keinen Rechtsanspruch, aber durchaus einen Bedarf gibt. Eltern von Kindern, die nun drei Jahre werden, müssen sich nicht sorgen. Für sie gibt es insgesamt 11.874 Plätze.