Duisburg. Laut dem BUND sollen die Duisburger selbst entscheiden, was mit den Platanen an der Mercatorstraße und somit mit der geplanten Verkehrsführung geschehen wird. Naturschützer wollen nun einen Antrag für einen Bürgerentscheid stellen: Wahlberechtigt wären rund 100.000 Bürger des Bezirks Mitte.

Platanen abholzen oder stehen lassen – das sollen die Bürger selber entscheiden: Die Bürger sollen nach dem Willen des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) selber entscheiden, was mit den 32 Platanen an der Mercatorstraße in der Stadtmitte und somit mit der geplanten neuen Verkehrsführung geschehen wird.

Deshalb wollen die Naturschützer in dieser Woche bei der Stadt einen förmlichen Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids stellen. Die Besonderheit: Der Platanen-Bürgerentscheid soll dann auf den Bezirk Mitte begrenzt sein, da die Entscheidung über das strittige Fällen der Straßenbäume nicht vom Rat der Stadt, sondern von der Bezirksvertretung getroffen wurde.

Etwa 106.000 Wahlberechtigte

Wahlberechtigt wären nach Einschätzung von Kerstin Ciesla, der Vorsitzenden des BUND, zirka 106.000 Bewohner des Stadtbezirkes Mitte. Somit müsste nach Paragraf 26 der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen der Wunsch nach einem Bürgerentscheid von mindestens sechs Prozent (= 6360 Personen) der wahlberechtigten Bewohner im Bezirk Mitte durch eine Unterstützer-Unterschrift untermauert werden.

Am Wahltag selber müssten dann mindestens 21.200 Wahlberechtigte im Bezirk Mitte ihr Kreuzchen für den Erhalt der Bäume machen, zudem müssten die Baumschützer mehr Stimmen auf sich vereinen, als ihre Stimmengegner, damit die Stadt nicht die Säge an die Bäume ansetzen darf. Denn bei Stimmengleichheit gilt trotz erreichter Mindeststimmzahl die Frage als mit „Nein“ beantwortet.

Die Vorsitzende des BUND, Kerstin Ciesla, die gestern Vormittag bei der Kommunalaufsicht der Stadt Duisburg, der Bezirksregierung Düsseldorf, zunächst eine 26-seitige förmliche Beschwerde über die geplante Fällung der Platanen eingereicht hat, begründete die Beschwerde (die im Zusammenhang mit dem geplanten Bürgerbegehren steht) formal: Grundsätzlich richte sich der Widerspruch nicht gegen den Bebauungsplan der Stadt, sondern ausschließlich gegen den Fällbeschluss und die damit verbundene geplante Verkehrsführung der Mercatorstraße, die erklärtermaßen nicht Bestandteil des B-Planes seien.

Weder Kosten noch Mühen gescheut

Ciesla: „Und hier gibt es eine eklatante Änderung des Textes, der den Bürgern einst zur Kenntnis gereicht wurde und jener schriftlichen Beschlusslage, über die später dann die Politik befunden hat. Der Bebauungsplan (B-Plan) wie er zur Zeit der Offenlage und der Bürgerbeteiligung vorgelegen hat und die Version des letzten B-Plans unterscheiden sich vor allem bei der wesentlichen Aussage zum Erhalt der Platanen.

Wir haben weder Kosten noch Mühen gescheut, nun beide Pläne drucken zu lassen, um für jeden sichtbar aufzuzeigen, wie hier mit Bürgerbeteiligung umgegangen wurde“. Weitere Verfahrensmängel seien: Die Verbände seien zu dem Vorhaben nicht angehört worden, zudem sei die Aufforderung des städtischen Umweltamtes, der Planung ein Gutachten zum Thema „Klima und Luftreinhaltung“ beizufügen, von den Stadtplanern einfach ignoriert worden. Ebenso wie der durch Landesrecht festgeschriebene „Schutz von Alleen“.

Großes Selbstbewusstsein

Das basisdemokratische Instrument wie auch die förmliche Prozedur eines „Bürgerbegehrens“ mit anschließendem „Bürgerentscheid“ sind nicht zuletzt wegen der spektakulären Abwahl von Ex-OB Adolf Sauerland vom Februar des Jahres 2012 in der Bürgerschaft noch sehr wohl bekannt. Hier herrscht seitdem großes Selbstbewusstsein über eine neu entdeckte Mitsprache.

Allerdings sprechen weitere in Duisburg durchgeführte Bürgerbegehren, die allesamt bislang nicht zum Ziel gelangt sind, eher eine andere Sprache: Bürgerbegehren gegen Verkauf eines Grundstücks am Wambachsee, Bürgerbegehren gegen Schließung des Freibades Toeppersee, Bürgerbegehren gegen Verkauf von Klinikum-Anteilen, Bürgerbegehren gegen Lkw-Verkehr auf der Deichstraße, Bürgerbegehren gegen die Errichtung einer forensischen Suchtklinik in Rheinhausen.