Duisburg. Der Bezirksvertreter der Linken im Duisburger Süden, Mirze Edis, wurde 2011 bei einer Auseinandersetzung in einer Teestube schwer verletzt. Das Trio steht deshalb nun wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht.

Bei einer Auseinandersetzung in einer Teestube in Hüttenheim wurde am 24. September 2011 Mirze Edis schwer verletzt. Edis (41), für die Linke Mitglied der Bezirksvertretung Süd und Betriebsrat bei den Hüttenwerken Krupp-Mannesmann, erlitt Schädel- und Gesichtsknochenbrüche, als er geschlagen und getreten wurde und jemand ihm einen Stuhl auf den Kopf schlug. Als mutmaßliche Täter müssen sich seit Montag drei 24 bis 35 Jahre alte Duisburger vor dem Amtsgericht Stadtmitte verantworten.

Die Anklage wirft den drei Türken, die ebenfalls bei HKM arbeiten, gefährliche Körperverletzung vor. Kurz vor der Schlägerei sollen zwei von ihnen mit Edis Streit gehabt haben: Der Kommunalpolitiker habe sich darüber aufgeregt, dass sie mit ihren Autos auf einer Straße in Hüttenheim standen und dort auf Bekannte warteten.

Nach dem Vorfall kaum Aussagen

Kurz danach trafen sich die Angeklagten - inzwischen mehr oder weniger alkoholisiert, was sie nicht daran gehindert haben soll, Auto zu fahren - und der Geschädigte in der Teestube wieder. Der Betriebsrat soll sich ereifert und ein Glas geworfen haben. „Mit voller Wucht“, so einer der Angeklagten. Der Wurf traf zwar niemanden, wirkte aber wie ein Signal: Im Handumdrehen entwickelte sich eine Schlägerei. Die Angeklagten bestreiten, Mirze Edis geschlagen zu haben. Der jüngste Angeklagte berichtete, er sei erst durch den Lärm aufmerksam geworden und in die Teestube gegangen. Auch er will den Geschädigten nicht angefasst haben.

Die Besucher der Teestube hatten nach dem Vorfall ebenfalls wenig zu sagen gehabt. „Die haben alle gemauert“, so ein Polizist im Zeugenstand. Nicht einmal der Geschädigte habe bei seiner ersten Vernehmung im Krankenhaus sagen können, wer ihn geschlagen habe, so der Beamte. Die Anklage beruht auf den Angaben des 41-Jährigen, die dieser aber offenbar erst später machte. Bei einem ersten Prozessanlauf im vergangenen Jahr war deshalb ein Glaubwürdigkeitsgutachten in Auftrag gegeben worden.

Vernommen wurde der Geschädigte am gestrigen ersten Verhandlungstag noch nicht. Für das Verfahren sind zwei weitere Prozesstage vorgesehen.