Duisburg/Moers.

Zwei Jahre und drei Monate Haft. Immer wieder schüttelte der 23-jährige Moerser, den das Amtsgericht Stadtmitte am Mittwoch wegen schwerer Körperverletzung verurteilte, während der Urteilsbegründung scheinbar fassungslos den Kopf.

Nach zweitägiger Hauptverhandlung hatten die Richter keinen Zweifel, dass er am 7. Oktober 2012 nach dem Oktoberfest in Serm einen 45-jährigen Großenbaumer schlug.

Ein Faustschlag mit tragischen Folgen: Der Mann fiel wie ein gefällter Baum rücklings um, sein Hinterkopf prallte auf den Asphalt. Der Familienvater erlitt eine schwere Schädelverletzung. Sein Gehirn wurde durch mehrere Blutungen so stark geschädigt, dass der erfolgreiche Angestellte zum Schwerstpflegefall wurde.

Opfer ist vollständig gelähmt

Mit den Tränen kämpfend schilderte die Frau des Geschädigten, die am Verfahren als Nebenklägerin teilnahm, dass ihr Mann derzeit noch in einer Spezialklinik behandelt wird. Er ist vollständig gelähmt, kann nicht sprechen, wird künstlich ernährt. „Er reagiert auf keine äußeren Reize“, so die Frau. Auch für ihren Sohn, der heute 14 Jahre alt wird, sei das kaum ertragbar. Die Klinik habe ihr zu verstehen gegeben, dass sie sich nach einem Pflegeplatz umschauen solle.

Der Angeklagte hatte bis zuletzt behauptet, er habe den Geschädigten nicht geschlagen und nur in die Auseinandersetzung eingegriffen, um seinem Vater zu helfen. Die Richter sahen das am Ende des Verfahrens anders: Von Nothilfe könne keine Rede sein. Der 23-Jährige habe ohne rechtfertigenden Grund zugeschlagen. Zu Gunsten des 23-Jährigen wertete das Gericht nur dessen bisherige Unbescholtenheit. Warum das Gericht dem deutlich höheren Strafantrag des Staatsanwaltes nicht folgte, der dreieinhalb Jahre beantragt hatte, blieb unklar.

Vater wurde freigesprochen

Den 47-jährigen Vater des jungen Mannes, dem die Anklage versuchte Körperverletzung vorwarf, sprach das Gericht frei. Von Anfang an war nicht klar gewesen, in welcher Weise der Moerser beteiligt egwesen war. Zwar lieferte die Beweisaufnahme Anhaltspunkte dafür, dass er einen weiteren Zeugen schlug, das Gericht vermochte aber nicht auszuschließen, dass er dabei in Notwehr handelte.

Angesichts der drohenden zivilrechtlichen Konsequenzen wird das gestrige Urteil wohl in die Berufungsinstanz wandern. Bereits jetzt, so war abseits des Prozesses zu hören, sollen sich die Kosten für Operationen und medizinische Pflege im höheren sechsstelligen Bereich bewegen.