3000 Gäste feierten am 7. Oktober 2012 im Festzelt in Serm. Besondere Vorkommnisse gab es nicht. Erst nach dem Ende des Oktoberfestes, nach Polizeiprotokollen um 0.25 Uhr, kam es am Breitenkamp zu einer Auseinandersetzung mit dramatischen Folgen: Ein heute 45 Jahre alter Großenbaumer wurde geschlagen und erlitt schwerste Schädelverletzungen. Dafür müssen sich nun zwei 47 und 23 Jahre alte Männer aus Moers - Vater und Sohn - verantworten. Das Amtsgericht Duisburg versuchte gestern in einem erfolglosen ersten Anlauf, den Fall strafrechtlich abzuschließen.

Schwerstpflegefall

Die Anklage wirft dem 23-jährigen angehenden Bankkaufmann vor, den mit rund zwei Promille alkoholisierten Duisburger geschlagen zu haben. Der Mann stürzte mit dem Hinterkopf auf den Asphalt und zog sich dabei schwerste Kopfverletzungen zu. Der 45-Jährige liegt noch immer in einer Klinik in Köln. Er wird voraussichtlich ein Schwerstpflegefall bleiben. Der Geschädigte sei „durch die Tat dem Siechtum verfallen und nicht mehr in der Lage, mit der Umwelt zu kommunizieren“, so formuliert es die Anklageschrift. Die Anklage lastet dem 23-Jährigen daher schwere Körperverletzung an.

Der 47-jährige Vater soll sich ins Geschehen eingemischt haben. Allerdings konnten die Ermittlungen nicht klären, wen der Umstehenden er auf welche Weise attackierte. Die Anklage wirft ihm daher nur versuchte Körperverletzung vor. Beide Angeklagten sollen ebenfalls erheblich alkoholisiert gewesen sein.

Über die Verlesung der Anklage kam der Prozess gestern allerdings nicht hinaus. Die Verteidiger hatten Einlassungen ihrer Mandanten angekündigt. Doch zuvor zogen sich zunächst Staatsanwalt und Rechtsanwälte zu einem ausführlichen Rechtsgespräch zurück. Anschließend wurde die Sach- und Rechtslage noch einmal hinter verschlossenen Türen mit dem Schöffengericht und der Vertreterin der Nebenklage - die Ehefrau des Geschädigten tritt als Nebenklägerin auf - ausführlich erörtert.

Eine Einigung der unterschiedlichen rechtlichen Einschätzungen war in diesen Gesprächen offenbar nicht zu erreichen. Das Schöffengericht setzte das Verfahren aus. Offizielle Begründung: Eine als Zeugin geladene Ärztin, die Auskunft über den aktuellen Zustand des Geschädigten geben soll, hatte den Verhandlungstermin nicht wahrnehmen können. Die Nebenklage hatte darauf bestanden, die Frau zu hören.

Neustart im Juli

Das Schöffengericht will das Verfahren nun voraussichtlich im Juli noch einmal starten. Bis dahin haben vor allem die Verteidiger und ihre Mandanten Gelegenheit, ihre Strategie, die bislang auf Notwehr und Freispruch abzielte, zu überdenken. Für die Angeklagten steht zudem nicht nur eine mögliche Strafe im Raum. Sie müssen auch die möglichen zivilrechtlichen Konsequenzen, die rasch in eine private Insolvenz führen könnte, fürchten.

Auslöser der Schlägerei sollen Beleidigungen gewesen sein, die aus einer mehrköpfigen Gruppe gegen die Frau des Geschädigten geäußert worden sein sollen.

Fragen nach dem Sicherheitskonzept, die nach dem Vorfall laut wurden, wies der Veranstalter übrigens zurück: Mehr als 2990 Menschen seien nach dem Fest friedlich nach Hause gegangen.