Mutmaßliche Oktoberfest-Schläger in Duisburg angeklagt
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Duisburg. Nach einer Schlägerei auf dem Oktoberfest in Duisburg-Serm rang ein 45-Jähriger tagelang mit dem Tod. Heute ist der Mann ein Pflegefall. Wie es zur Tat kam, soll nun vor dem Amtsgericht geklärt werden. Auf der Anklagebank sitzen die beiden mutmaßlichen Schläger - doch die berufen sich auf Notwehr.
Der Anlass dafür, dass ein heute 45-Jahre alter Großenbaumer seit dem 7. Oktober 2012 ein Pflegefall ist, war nichtig: Irgendwer glaubte, jemand habe eine junge Frau belästigt. Es kam zu einer Auseinandersetzung, bei der der 45-Jährige am Ende mit zerschmettertem Schädel auf der Straße Am Breitenkamp in Serm lag.
Alkoholisiertes Opfer knallt nach Faustschlag auf den Boden
Die Anklage wirft dem 23-jährigen angehenden Bankkaufmann vor, den mit rund zwei Promille alkoholisierten Geschädigten mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Der Mann stürzte und schlug mit dem Hinterkopf so auf dem Asphalt auf, dass er schwerste Schädelverletzungen erlitt. Der 45-Jährige wird noch immer in einer Spezialklinik betreut, kann nicht sprechen, wird mit einer Magensonde ernährt. Da das Opfer dem „schweren Siechtum verfallen ist“, so formuliert es das Gesetz, muss sich der 23-Jährige wegen schwerer Körperverletzung verantworten.
Oktoberfest Serm 2012
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Sein 47-jähriger Vater, von Beruf Altenpfleger mit der Qualifikation zum Deeskalationstrainer - soll bei der Auseinandersetzung mitgemischt haben. Da nicht ganz klar ist, wann er wen traf, wird ihm nur versuchte Körperverletzung vorgeworfen.
Zeuge belastet Angeklagten schwer
Die beiden Angeklagten schilderten eine Art Notwehrsituation. Der 47-Jährige gab an, er habe nur schlichten wollen und sei dann angegriffen worden. „Von allen Seiten flogen Fäuste auf mich ein.“ Der Sohn will nur eingegriffen haben, um seinem Vater zu helfen. „Ich weiß nicht, wen ich geschlagen habe.“
Der einzige unbeteiligte Zeuge belastete den 23-Jährigen schwer. „Ich habe gesehen, wie er zuschlug. Der Mann ist umgefallen wie ein Schrank. Das Knacken seines Schädels werde ich wohl nie vergessen.“ Vorher habe niemand Gewalt ausgeübt.
Urteil soll am Mittwoch gesprochen werden
Andere Zeugen machten widersprüchliche Aussagen. So will ein 48-Jähriger gesehen haben, dass der Vater den fraglichen Faustschlag landete. In seiner polizeilichen Vernehmung hatte er im gleichen Atemzug aber angegeben, den Schlag gar nicht gesehen zu haben.
Die Beweisaufnahme wurde am ersten Verhandlungstag geschlossen. Ein Urteil soll am Mittwoch gesprochen werden.
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