Duisburg.

Mit einer blutigen Tat fand am 26. Dezember 2012 ein Familienstreit in Rumeln sein Ende: Mit zwei Stichen, von denen einer das Herz des Opfers traf, tötete ein 30-Jähriger seinen Schwager (39). Das Landgericht wertete die Tat nach mehrtägiger Verhandlung als Körperverletzung mit Todesfolge und verurteilte den 30-Jährigen zu sechseinhalb Jahren Gefängnis.

Die Anklage hatte ursprünglich auf Totschlag gelautet. Doch eine Tötungsabsicht hatte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden können. Ein Gutachter hatte dem 30-Jährigen attestiert, zur Tatzeit affektbedingt unter einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung gelitten zu haben und nicht voll schuldfähig gewesen zu sein.

Den Stichen war eine längere Auseinandersetzung, um das Scheitern der Ehe des 30-Jährigen vorausgegangen. Die Hochzeit war in der Türkei von Eltern und Schwiegereltern arrangiert worden. „Geliebt habe ich sie nie“, so der Angeklagte. Liebe empfand er dafür für eine andere Frau, die er Mitte 2012 kennen gelernt hatte. Als seine Gattin davon erfuhr, verlangte sie die Scheidung, wollte mit den Kindern Duisburg verlassen. Der Angeklagte hätte das vielleicht noch akzeptiert, doch die verschiedenen Interessen seiner und der Familie der Ehefrau prallten von allen Seiten auf ihn ein.

Auf Drängen seiner Schwester war er schließlich am 26. Dezember 2012 noch einmal in die Wohnung an der Stettiner Straße gekommen. Dort gab es erwartungsgemäß Streit - mit der Ehefrau und Verwandten. Ein Streit, der tödlich endete, als der Angeklagte mit seinem Schwager vor der Tür zusammentraf.

Der 30-Jährige habe unter Druck gestanden, so die Richter. „Er war wie ein Kessel, der jede Sekunde zu platzen drohte.“ Der Angeklagte habe zwar sein Messer gezogen, es aber nicht sofort eingesetzt. Erst am Ende eines Gerangels, bei dem der Schwager Pfefferspray einsetzte, habe der 30-Jährige zugestochen. Die Version des Angeklagten, der bis zuletzt beteuerte, in Notwehr gehandelt zu haben, sahen die Richter aufgrund von Zeugenaussagen als widerlegt an. Mehr als die Absicht, den Schwager zu verletzen, konnten sie dem 30-Jährigen aber nicht nachweisen.