Duisburg.

In zweiter Instanz musste sich das Landgericht jetzt mit einer Schlägerei beschäftigen, die sich am 12. Juli 2012 in Hochfeld ereignete. Für einen der Beteiligten, einen 30-jährigen Rumänen, endete der Fall mit einem Freispruch.

Die Anklage ging davon aus, dass der 30-Jährige dabei war, als sich zwei seiner Landsleute an der Wanheimer Straße in die Haare bekamen. Spontan habe der Angeklagte beschlossen, den 23-jährigen Geschädigten festzuhalten, damit er von einem Unbekannten geschlagen und getreten werden konnte. Das Amtsgericht sah das im Januar als erwiesen an und verurteilte den mehrfach wegen Eigentumsdelikten vorbestraften Hilfsarbeiter zu acht Monaten Gefängnis.

Der zog dagegen in die Berufung und wiederholte das, was er schon vor dem Amtsgericht gesagt hatte: Er sei mit seiner zweijährigen Nichte unterwegs gewesen und zufällig in die Sache geraten. „Zwei hatten Streit. Der eine hat geschlagen. Der andere taumelte und drohte, auf meine Nichte zu fallen. Deshalb habe ich ihn festgehalten.“ Das habe der Schläger ausgenutzt, um noch einmal von hinten zu treten.

„Der Angeklagte hat mich absichtlich festgehalten. Ein anderer hat getreten“, berichtete der Geschädigte im Zeugenstand. Seine 42-jährige Mutter und seine 21-jährige Freundin wiederholten diese Angaben mit beinahe den selben Worten. Bei Details wichen ihre Aussagen aber stark voneinander ab.

Für die erste Überraschung sorgte der Angeklagte: Er hatte den bis dato unbekannten Schläger ausfindig gemacht. Der brummelte im Zeugenstand etwas von einer Eifersuchtsgeschichte und Beleidigungen im Internet. Ansonsten aber bestätigte er klar und deutlich die Angaben des Angeklagten.

Für die zweite Überraschung sorgte die Mutter der 21-jährigen Belastungszeugin. Ihr Gewissen lasse ihr keine Ruhe, so die 47-Jährige. „Ich liebe meine Tochter. Aber sie lügt. Sie war gar nicht am Tatort.“

Vor diesem Hintergrund sah nicht nur die Verteidigung die Schuld des Angeklagten als höchst fragwürdig an. Auch der Staatsanwalt forderte Freispruch. Die Berufungskammer entschied sich nach kurzer Beratung dafür, einem ehernen Rechtsgrundsatz zu folgen: Im Zweifel für den Angeklagten.