Duisburg. Bei privaten Krankenkassen soll eine Bande rund 550.000 Euro erschwindelt haben. Teils unter eigenem, teils unter falschen Namen sollen die Kriminellen Versicherungen abgeschlossen und dafür eigens Konten eröffnet haben. Den Versicherungsagenten mussten die Täter nicht überlisten: Er machte mit.
Mit einem dreisten Fall von Versicherungsbetrug muss sich seit Donnerstag das Duisburger Landgericht beschäftigen: Durch den Abschluss privater Krankenversicherungen und die massenhafte Abrechnung angeblicher Erkrankungen soll eine Bande zwischen 1998 und 2006 rund 550.000 Euro erschwindelt haben. Drei der mutmaßlichen Täter - eine 62-jährige Frau aus Duisburg, ein 66-jähriger Duisburger und ein 58-jähriger Mann aus Kaarst - sitzen nun auf der Anklagebank.
Die Anklageschrift listet auf rund 90 Seiten insgesamt 91 Fälle auf. Teils unter eigenem, teils unter falschen Namen sollen Angeklagte und weitere Mittäter Versicherungen abgeschlossen und dafür eigens Konten eröffnet haben. Den Versicherungsagenten mussten die Täter nicht überlisten: Er ist der dritte Angeklagte. Von Anfang an soll er in die kriminellen Pläne eingeweiht gewesen sein und seinen Arbeitgeber um 33.500 Euro Provision erleichtert haben.
In einer Vielzahl von Fällen sollen dann für angebliche Erkrankungsfälle Leistungen, insbesondere Krankentagegeld in Anspruch genommen worden sein. Auch die für die Berechnungen der Versicherung zu Grunde liegenden Verdienstbescheinigungen sollen gefälscht gewesen sein.
Auch zwei Ärzte mit im Spiel
Ebenso die Atteste: Zwei Ärzte sollen sie ausgestellt und dafür nie erbrachte Behandlungskosten eingestrichen haben. Einer der beiden Mediziner ist inzwischen verstorben, der andere - gegen den gesondert ermittelt wird - praktiziert noch immer im Norden Duisburgs.
Auch der mutmaßliche Kopf der Bande fehlt vor Gericht: Der 61-jährige Duisburger leidet an extremer Fettleibigkeit und ist nicht verhandlungsfähig. Er kann nur noch liegen und für seinen Transport zum Gericht wäre wohl die Hilfe der Feuerwehr oder des THW nötig. Strapazen, die den Mann töten könnten.
Angeklagter soll sich nach Australien abgesetzt haben
Gegen einen weiteren Angeklagten, einen 40-jährigen gebürtigen Duisburger, der zuletzt im Schwäbischen lebte, musste das Verfahren gestern notgedrungen abgetrennt werden. Die übrigen Verfahrensbeteiligten warteten vergeblich auf ihn. Er soll sich nach Australien abgesetzt haben.
Dafür, dass zwischen der letzten Tat und der Hauptverhandlung sieben Jahre ins Land gingen zeichnen die komplexen Ermittlungen, wechselnde Zuständigkeiten beim Landgericht und die Frage der Verhandlungsfähigkeit des mutmaßlichen Haupttäters verantwortlich.