Wegen zweifachen versuchten Kreditbetruges und vollendeten Betruges fand sich gestern eine 42-jährige Hombergerin vor dem Amtsgericht Stadtmitte wieder. Um den Jahreswechsel 2010/11 herum hatte sie versucht, bei zwei Banken größere Kredite zu erschwindeln. Zum Nachweis ihrer Zahlungsfähigkeit legte sie einen Arbeitsvertrag und Lohnbescheinigungen vor, obwohl ihr zum 31. Dezember gekündigt worden war. Allerdings schöpften die Sachbearbeiter Verdacht. Nur bei einem Autohändler in Coburg klappte der Trick.
50.000 Euro hatte die fünffache Mutter von einer Duisburger Bank haben wollen. Doch die vorgelegten Unterlagen wiesen so viele Fehler auf, dass die Bankangestellte zunächst die Betrugsabteilung einschaltete und die sofort die Polizei rief. Was die 42-Jährige nicht davon abhielt, wenige Tage später bei einem zweiten Geldinstitut einen neuen Anlauf zu unternehmen. Diesmal wollte sie 25.000 Euro aufnehmen. Doch auch hier gab es kein Geld.
Ein Autohändler in Coburg roch den Braten zu spät. Da war schon ein Kredit über 44.000 Euro für den Kauf eines Vans vermittelt worden. Das Auto ließ der Händler kurze Zeit später allerdings wieder abschleppen.
Kein Schuldbewusstsein
Die Angeklagte war sich irgendwie keiner Schuld bewusst. Bei der ersten Tat habe sie doch noch einen Job gehabt, so die Irakerin, die seit 13 Jahren in Deutschland lebt. Und dass es strafbar sei, Arbeitsnachweise über Jobs vorzulegen, die man gar nicht mehr hat, leuchtete ihr wohl auch nicht recht ein.
Dabei war nicht einmal sicher, ob die Frau tatsächlich einer Beschäftigung nachgegangen war. Die Arbeitsverträge - es gab mehrere mit unterschiedlichen Angaben; fehlerfrei war keiner - stammten von einer Reinigungsfirma in Köln, die einem Landsmann gehörte. Dort hatte die Angeklagte angeblich einige Monate lang stolze 3200 Euro brutto verdient. Den ihr überwiesenen Netto-Betrag holte sie übrigens stets sofort ab. Angeblich floss das Geld in voller Höhe in den Lebensunterhalt der Familie.
„Dann hätte die Angeklagte ja auch kein Geld gehabt, die Kreditverträge zu bedienen, selbst wenn sie den Job nicht verloren hätte“, brachte der Vorsitzende die Sache auf den Punkt. Er verurteilte die bislang nicht vorbestrafte Frau zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (120 Tagessätze zu je zehn Euro), womit er den Antrag der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft sogar noch um 20 Tagessätze übertraf.