Duisburg. .

Der Sommer kündigt sich an und mit ihm die Feste in der Stadt. Neben Besuchern rufen die Veranstaltungen auch das Ordnungsamt auf den Plan. Ärgerlich, wenn dann nach einem schönem Tag ein Knöllchen an der Windschutzscheibe klebt oder der Wagen an seinem Parkplatz nicht mehr zu finden ist.

Fast jeder muss sich aber insgeheim eingestehen, dass es schnell gehen musste, die Hinweisschilder übersehen wurden oder schlicht und einfach der pure Optimismus vorherrschte, nicht erwischt zu werden.

Bei Polizeileitstelle oder Verkehrsüberwachung fragen

Ausreden der Falschparker kennt die Stadt nur zu gut: „Ich musste nur kurz zur Toilette“, „Ich dachte, die Schilder gelten für die andere Straßenseite“. Nachsicht, weil es eine einmalige Veranstaltung ist, gebe es nicht. Ein Fakt, den die Stadt mit den „höheren Sicherheitsstandards“ auf Großveranstaltungen begründet. Die Gehwege müssten wegen des hohen Besucheraufkommens unbedingt freigehalten werden, Zufahrten für Rettungswege frei sein. „Zudem kommt es immer wieder zu Problemen für den öffentlichen Personennahverkehr“, so Stadtsprecher Peter Hilbrands. Auch das Zuparken von privaten Einfahrten würde immer wieder auffallen.

Weitaus aufwendiger wird es, wenn das Auto abgeschleppt wird. 1051 Mal passierte dies allein in diesem Jahr bis Mitte Mai, so die Stadt. Verwarnungen gab es bis zum Stichtag am 30. April ganze 120.000. Die Gebühren fürs Abschleppen richten sich nach Fahrzeugtyp, Wochentag und Uhrzeit. Das Abschleppunternehmen Terstappen berechnet unter der Woche (6 - 22 Uhr) bei einem Wagen, der bis zu 7,49 Tonnen wiegt, pauschal 100 € netto. Hinzu kommen dann die Gebühren der Stadt (www.duisburg.de, Stichwort: Abschleppmaßnahmen). Ist das Auto weg, wenn der Besitzer eintrifft, ist der Fall klar: „Der Polizeileitstelle wird umgehend mitgeteilt, wo das Fahrzeug abgeholt werden kann“, sagt Peter Hilbrands. Innerhalb der Bürozeiten der Verkehrsüberwachung könne auch dort nachgefragt werden.

Abschleppen verhindern

Es gibt aber Ausnahmen. Nicht jedes Fahrzeug wird auf das so genannte Sicherstellungsgelände des Abschleppunternehmens gebracht. „Bei einem Fahrzeug eines schwerbehinderten Fahrers mit dem besonderen Parkausweis wird eine Versetzung vor Ort veranlasst – wenn geeigneter Parkraum zur Verfügung steht“, erklärt Hilbrands.

Erscheint ein Falschparker gerade während des Abschleppens, kann unter Umständen die Aktion noch verhindert werden – die Kosten fallen geringer aus. Eine erste Bilanz, ob die Erhöhung der Verwarngelder von jeweils fünf Euro eine positive Wirkung zeigt? Stadtsprecher Hilbrands bejaht, es würden mehr Parkscheine gezogen.

Das Prozedere nach dem Falschparken

Bei Nichtzahlung erfolgt die schriftliche Verwarnung über den Betrag. Daraufhin kann der Halter sich äußern oder einzahlen. Im Fall einer Äußerung gibt es eine Antwort. Die Zahlung ist noch möglich.

Wird nicht eingezahlt folgt der Erlass eines Bußgeldes oder Kostenbescheids. Zum Verwarngeld kommen dann noch Gebühren und Auslagen (23,50 €) hinzu. Erhebt man Einspruch, wird der Vorgang geprüft. Kann keine Einstellung erfolgen, werden die Vorgänge dem Amtsgericht zur Entscheidung übersandt.

Uns interessiert, welche Erfahrungen Sie mit diesem Thema gemacht haben. Wurden Sie auch schon mal abgeschleppt oder bekamen eine Verwarnung? Funktionierte der Ablauf reibungslos?

Sie können uns Ihre Geschichte, Ihre Anregungen per Post an die WAZ Duisburg, Harry-Epstein-Platz 2, 47051 Duisburg oder per E-Mail an: redaktion.duisburg@waz.de schicken.