Duisburg,. Auch in Duisburg senden Bürger ihre Daten zunehmend per Internet ans Finanzamt.

Gemäß einem Gassenhauer des bundesdeutschen Liedgutes dräut uns am 30. Mai mal wieder der Weltuntergang. Allerdings sollten sich diejenigen, die verpflichtet sind, bis zum 31. Mai dieses Jahres ihre Steuererklärung für das Jahr 2012 einzureichen, nicht allzu sehr auf diese Ankündigung verlassen und den ungeliebten Papierkram vergessen. Entgegen landläufiger Meinung gilt der 31. Mai als Stichtag ohnehin nicht für den „durchschnittlichen Arbeitnehmer“, sagt das Finanzministerium NRW.

Wie dessen Sprecher Peter Mönkediek betont, ist das Datum nur relevant und verpflichtend für Freiberufler und Gewerbetreibende, aber auch für Arbeitnehmer mit gewerblichen oder selbstständigen Nebeneinkünften über 410 Euro. Sie sind sogar gesetzlich verpflichtet, ihre Steuererklärung elektronisch einzureichen. Ausnahmen gibt es allerdings auch für diese Regel.

Wartezeiten sind normal

Derweil die Einen derzeit ihre Erklärung für das Jahr 2012 vorbereiten, warten die Anderen noch immer auf ihren Bescheid für das Jahr 2011; auch in Duisburg.

„Dass es Wartezeiten gibt, liegt in der Natur in der Sache“, sagt Michael Simons, Leiter des Finanzamtes West in Rheinhausen. Zu Beginn des Jahres gingen nur sporadisch Lohnsteuer-Erklärungen ein, da die meisten erst auf die Bescheinigung des Arbeitgebers warten müssen. Dann steigt die Zahl rapide an, die Masse geht zwischen März und Ende Mai ein. Rund 40.500 Veranlagungen von Arbeitnehmern bearbeitet das Finanzamt West im Jahr, in Hamborn sind es rund 50.000, und das Finanzamt Duisburg-Süd betreut 38.847 Arbeitnehmerfälle sowie 14.295 übrige Einkommenssteuerfälle.

Festsetzungen und Fristen

Für Bürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind (Freiberufler, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie selbständigen Nebentätigkeiten) gilt eine gesetzliche Frist bis zum 31. Mai des Folgejahres. Wer einen Steuerberater beschäftigt, kann die Erklärung noch bis zum 31. Dezember des Folgejahres abgeben.

Der normale „Durchschnitts-Arbeitnehmer“ kann seine Erklärung innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist einreichen. Für das Jahr 2012 wäre die Erklärung somit bis spätestens zum 31. Dezember 2016 abzugeben. Da dieser klassische Arbeitnehmer in der Regel mit einer Rückzahlung rechnen kann, empfiehlt das Finanzministerium, die Erklärung früher einzureichen.

Elektronische Erklärungen können über das Elster-Programm abgegeben werden. Nähere Informationen dazu gibt es unter www.elster.de

Kein Anspruch auf zügige Bearbeitung

„Da nicht alle auf einmal bearbeitet werden können, gibt es immer Rückstände“, sagt Simonis. Rund zwei Monate dauere es im Regelfall, bis der Steuerzahler eine Antwort erhält. Das NRW-Finanzministerium steckt den Zeitrahmen weiter: „Die aktuellen Bearbeitungszeiten dauern in der Regel fünf Wochen bis sechs Monate.“ Steuererklärungen, die Rückfragen erforderten oder die überdurchschnittlich komplex seien, würden grundsätzlich mehr Zeit in Anspruch nehmen.

„Die Bearbeitung ist allerdings auch vom Zeitpunkt der Abgabe abhängig“, sagt Simonis. Wer außerhalb des großen Schwungs liegt, bei dem gehe es erfahrungsgemäß etwas schneller. Einen Rechtsanspruch auf eine zügige Bearbeitung gebe es nicht. Selbst eine Untätigkeitsklage gegen die Behörde werde erst ab einem Zeitraum von sechs Monaten geprüft.

Elster bringt beiden Seiten Vorteile 

Bearbeitet würden die Erklärungen von einem spezialisierten Team, das sich das ganze Jahr über um Erklärungen, Einsprüche und Rechtsbehelfsbelehrungen kümmert. Denn ohnehin gehen nicht alle Erklärungen bis Mai ein: Wer einen Steuerberater beauftragt, hat sieben Monate mehr Zeit, zudem gewährt das Finanzamt auf Antrag Fristverlängerungen. „Dem Team muss es gelingen, die einmal im Jahr anfallende Menge der Arbeitnehmer-Veranlagungen zu bearbeiten“, beschreibt Simonis die Zielvorgabe.

Einkommensteuererklärungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs beim Finanzamt bearbeitet, sagt das Finanzministerium. Dies gelte auch, wenn die Abgabe elektronisch über die Elster-Software erfolge. Die elektronische Abgabe biete jedoch für beide Seiten Vorteile: „Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben. Und für den Bürger ermöglicht Elster einen bequemen und papierlosen Zugang zu seinem Finanzamt, ohne Ausdruck, Formular und Postversand.“

Notebooks zu gewinnen

Vorteile, die offenbar einleuchten, denn die Zahl der elektronischen Steuererklärungen steigt: Nach Angaben des Hightech-Verbands Bitkom wurden 2012 bundesweit 12 Millionen Einkommensteuerklärungen online abgegeben, ein Viertel mehr als im Vorjahr. Laut Finanzministerium wurden in NRW 2012 rund 2,3 Millionen Einkommensteuererklärungen elektronisch übermittelt. Im 4. Quartal 2012 wurden bereits 40 % der Erklärungen für 2011 online eingereicht. Auch in Duisburg senden immer mehr Steuerzahler ihre Daten übers Internet: Bei allen drei Finanzämtern geht inzwischen fast jede dritte Erklärungen online ein.

Auch für diejenigen, die nicht dazu verpflichtet sind, ihre Steuererklärung für das Jahr 2012 bis zum 31. Mai 2013 abzugeben, kann es gewinnbringend sein, dies dennoch zu tun. Denn: Das NRW-Finanzministerium verlost drei Notebooks unter denen, die ihre Erklärung für 2012 bis Ende Mai 2013 elektronisch einreichen.