Duisburg. In Duisburg dürfen Waschsalons seit einem Jahr am Sonntag nicht mehr öffnen. Betreiber Maik Fastabend ist über diese Anordnung der Stadt enttäuscht, denn am Sonntag kamen bisher die meisten Kunden - nun kommen viele gar nicht mehr. Die Stadt beruht sich in ihrem Handeln auf das Feiertagsgesetz.
Maik Fastabend ist enttäuscht. Der Betreiber zweier Waschsalons in Hochfeld (Brückenplatz) und Duissern (Mülheimer Straße) darf seine Läden nach einer Anordnung der Stadt nun schon seit etwas mehr als einem Jahr sonntags nicht mehr öffnen. Seitdem beklagt der im westfälischen Verl beheimatete Unternehmer an beiden Standorten deutliche Umsatzeinbußen. „Der Sonntag war bis dahin mit Abstand unser stärkster Tag“, sagt der 44-Jährige. Einige der früheren Sonntags-Kunden würden nun zwar an anderen Tagen kommen, der Großteil sei aber weggebrochen. Was Fastabend am meisten ärgert, ist die Tatsache, dass ein in der Nähe gelegenes Sonnenstudio weiterhin sonntags öffnen darf.
Blick auf das Feiertagsgesetz
Die Stadt Duisburg beruft sich in ihrem Handeln auf das Feiertagsgesetz. Laut Paragraf 3 sind an Sonn- und Feiertagen alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind. Zu besagten Ausnahmen gehören etwa Arbeiten, die der Erholung im Rahmen der Freizeitgestaltung dienen. Dazu gehört insbesondere der Betrieb von Saunas, Bräunungs- und Fitnessstudios. „Insofern darf auch besagtes Sonnenstudio an Sonntagen öffnen“, erklärte Stadtsprecherin Susanne Stölting auf Anfrage der WAZ. Der Betrieb von Waschsalons falle hingegen nicht unter diese Ausnahmeregelungen.
Daher müssten sie laut Gesetz geschlossen bleiben. Hinzu kommt, so Stölting, dass es im konkreten Fall einige Beschwerden von Anwohnern gegeben hätte, die sich über die Sonntagsöffnung beklagt hatten. „Wir sind der Sache nachgegangen und haben festgestellt, dass sich der Gewerbetreibende nicht an die Sonntagsruhe hält“, so Stölting. Und warum durfte er das dann in den Jahren zuvor ohne Beanstandung? „Da war er einfach nicht aufgefallen.“
Maik Fastabend zeigt sich verwundert über diese Darstellung: „In all den Jahren hat sich kein einziger Anwohner bei mir beschwert.“ Lärm könne nicht das Problem sein, da in beiden Läden ausschließlich neueste Waschmaschinen und Trockner zum Einsatz kämen. „Da wackelt nichts, da vibriert nichts, da poltert nichts.“ Er vermutet stattdessen einen Mitbewerber hinter dem Beschwerdeführer. „Kurz nachdem er seinen Laden aufgemacht hatte, flatterte mir plötzlich das Öffnungsverbot für die Sonntage ins Haus“, so Fastabend. Das könne kein Zufall sein.