Duisburg. 2006 war ein Duisburger in Walsum während der Fußball-WM bei einer Schlägerei nach einem Spiel der deutschen Mannschaft verletzt worden. Erst jetzt konnte der Täter ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Gerechtigkeit beschreitet zuweilen verschlungene Pfade. Das bewies jetzt ein Zivilverfahren vor dem Landgericht. Ein Duisburger war in Walsum während der Fußball-WM 2006 bei einer Schlägerei nach einem Spiel der deutschen Mannschaft verletzt worden. Sechseinhalb Jahre später muss der mutmaßliche Täter 15.852,54 Euro an die AOK Rheinland für die Behandlung seines Opfers zahlen.

Schläge ins Gesicht des Geschädigten hatten eine Nasenbeinfraktur, die Lockerung von vier Zähnen, eine schwere Augenverletzung und zahlreiche Prellungen verursacht. Der Mann kam mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus, wurde drei Mal stationär behandelt und war Monate lang krank geschrieben.

Ein Hamborner stand 2007 für diese Tat vor einem Strafgericht, wurde aber freigesprochen. Die AOK versuchte ihre Ansprüche zunächst gegen einen weiteren Beschuldigten durchzusetzen. Im Rahmen dieses Zivilprozesses tauchte im Herbst 2011 ein Zeuge auf, der beim Strafprozess nicht erschienen war. Er entlastete den offenbar fälschlich Beklagten, belastete dafür aber den ursprünglich Verdächtigten.

Die AOK verklagte daraufhin den Hamborner auf Zahlung des Rettungseinsatzes, der Behandlungskosten und Lohnersatzleistungen. Dessen Anwälte widersprachen heftig: Der Beklagte sei nicht Verursacher, der Zeuge unglaubwürdig und die Sache verjährt.

Argumente, die die 2. Zivilkammer vor wenigen Tagen in Bausch und Bogen verwarf. Der Zeuge habe schon in seiner ersten polizeilichen Aussage den Beklagten eindeutig identifiziert. Seit sechs Jahren sei seine Aussage konstant und glaubwürdig.

Von Verjährung, so die Richter, könne keine Rede sein. Die für zivilrechtliche Ansprüche geltende dreijährige Frist beginne nämlich erst, wenn der Gläubiger von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Dies sei im vorliegenden Fall ja erst mit der Vernehmung des Zeugen im September 2011 geschehen. Zuvor habe die AOK keine gesicherten Erkenntnisse darüber gehabt, wer tatsächlich Verursacher gewesen sei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.