Ahaus. Der Prozess gegen Thomas Karaoglan, besser bekannt als “Der Checker“ aus der Castingshow “DSDS“, ist am Donnerstag mit einem Vergleich eingestellt worden. Ihm war vorgeworfen worden, einen zwölfjährigen Jungen missbraucht zu haben. Der Sänger aus Duisburg muss dem Jungen 5000 Euro zahlen.
Der frühere "DSDS"-Kandidat Thomas Karaoglan, bekannt als "Checker", hat sich vor einem Gericht in Nordrhein- Westfalen wegen des Vorwurfs des Kindesmissbrauchs verantworten müssen. Das Verfahren im münsterländischen Ahaus wurde am Donnerstag nach einem Vergleich eingestellt. Karaoglan (19) entschuldigte sich bei einem Zwölfjährigen für Küsse auf die Wange, die das Kind falsch verstanden haben könne.
Die Staatsanwaltschaft stufte die Anklage von Missbrauch auf Beleidigung auf sexueller Basis herunter. Als Auflage zahlt der "Checker" 5000 Euro an den Jungen. Die Staatsanwaltschaft Münster hatte Karaoglan ursprünglich noch andere Handlungen vorgeworfen.
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Der Entertainer hatte jegliche sexuelle Zudringlichkeiten stets abgestritten. Um den zum Teil minderjährigen Zeugen den Auftritt vor Gericht zu ersparen, stimmten die Anwälte des "Checker" den Auflagen zu. Karaoglan war als Kandidat bei der RTL-Castingshow "Deutschland sucht den Superstar" bekanntgeworden. (dpa)