Duisburg. . In 14 Fällen waren ein Mann aus Duisburg-Hamborn und eine Frau aus Mülheim angeklagt. Sie sollen Autounfälle fingiert und bei den Versicherungen abkassiert haben. Nur in zwei Fällen konnte tatsächlich eine Täuschung nachgewiesen werden.

Die Anklage hatte dramatisch ­geklungen: 14 Autounfälle hatte ein 28-jähriger Hamborner, unter anderem in Absprache mit seiner 26-jährigen Lebensgefährtin aus Mülheim, in den Jahren 2008 bis 2011 in Duisburg und Umgebung absichtlich herbeigeführt und Geld von Versicherungen kassiert.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Paar Betrug und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor. Doch ­davon blieb am Ende des Straf­verfahrens vor dem Landgericht Duisburg gestern nicht viel übrig.

Viele Indizien sprachen dafür

Es gab viele Indizien, die dafür sprachen, dass nicht alles mit rechten Dingen zugegangen war: Mit nur wenigen Autos hatten der Angeklagte und seine Freundin in kurzer Zeit Unfälle gebaut. Einige Unfallgegner waren Freunde und Bekannte. Und zwei sogenannte Kfz-Sachverständige aus dem Duisburger Norden hatten dubiose Gutachten erstellt, bei denen Vorschäden unterschlagen wurden. Die Experten hatten die fraglichen Autos überdies offenbar nie gesehen.

Der Staatsanwalt meinte in diesem Zusammenhang: „Von einer seriösen Gutachtenerstattung kann da keine Rede sein.“ Die Indizien waren das eine, die Beweise das andere. Denn daran haperte es am Ende des mehrtägigen Prozesses. Die meisten Zeugen hatten sich aufgrund des langen zeitlichen Abstandes zu den Unfällen nicht mehr recht erinnern können.

Nur zwei Fälle nachzuweisen

Nur in zwei Fällen stand am Ende fest, dass der 28-jährige Duisburger unbeteiligte Dritte in Unfälle verwickelt und bei den Versicherungen abkassiert hatte. In einem Fall hatte er dafür sogar einen langen zivilrechtlichen Prozess betrieben.

Das Verfahren gegen die 26-jährige Mülheimerin stellten die Richter gegen Zahlung einer Geldbuße von 3600 Euro ein. War die Beweislage schon dünn gewesen, so war ein möglicher Tatbeitrag der jungen Frau auch noch relativ gering gewesen. Ihr Freund hatte stets das Wort geführt.

Auch den Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr musste der Staatsanwalt zuletzt schweren Herzens fallen lassen: Es blieb unklar, ob die Unfälle tatsächlich eine erhebliche Gefährdung von Straßenverkehrsteilnehmern dargestellt hatten. Ebenso musste das Gericht anerkennen, dass eine klare Feststellung der Wertminderung von Autos, die in die Unfälle verwickelt worden waren, fehlte. So wurde der 28-jährige Hamborner lediglich wegen Betruges in zwei Fällen verurteilt. Vor allem mit Blick auf den langen zeitlichen Abstand zu den Taten kam er mit einer 17-monatigen Bewährungsstrafe davon.