Duisburg. .

Wegen zweier Überfälle auf Pizzaboten müssen sich seit Donnerstag zwei junge Männer aus Duisburg vor dem Landgericht verantworten. Da einer der beiden Angeklagten noch Heranwachsender ist, findet der Prozess vor den Jugendkammer statt. Die Anklage gegen den 20-jährigen Ruhrorter und einen 24-jährigen Hochfelder lautet auf schweren Raub und schwere räuberische Erpressung.

Bei der ersten Tat am späten Abend des 6. Februar sollen die beiden einen Pizzaboten mit einer fingierten Bestellung zum Weidenweg in Kaßlerfeld gelockt haben. Als der Mann ausstieg, wurde er von maskierten und mit Teleskopschlagstöcken bewaffneten Tätern erwartet, die Geld forderten. Als der Mann sich weigerte, sollen ihn die Angeklagten niedergeknüppelt haben. Dann sollen sie dem am Boden liegenden Opfer die Börse aus der Tasche gezogen haben.

Studium mit Ausliefern finanziert

Bei der zweiten Tat wurde am Abend des 2. März ein Pizzalieferer nach Ruhrort bestellt. „Ich weiß noch, dass ich eine kleine und eine große Pizza zur Milchstraße bringen sollte“, erinnerte sich der Zeuge (23), der sein Studium mit Pizza-Ausliefern finanziert. „Als ich die Sachen aus dem Wagen nahm und die Hecktüre zuklappte, sprangen drei Männer auf mich zu. Ich weiß nicht, ob die in einem Auto oder hinter einer Hausecke gewartet haben.“

Die maskierten Männer hätten ihn umringt. „Einer bedrohte mich mit einem Messer.“ Aus Angst habe er ohne jeden Widerstand die Börse mit den Tageseinnahmen und dem Trinkgeld herausgegeben:: rund 350 Euro. „Der mit dem Messer kam immer näher und sagte: Mehr!“ Da habe er auch noch sein Handy und seine private Brieftasche mit Führerschein und weiteren Papieren herausgegeben. „Geld war da nicht drin.“ „Ich liefere immer noch Pizza aus. Aber Spaß macht es mir heute, vor allem abends, nicht mehr.“

Die Angeklagten gaben die Beteiligung an der zweiten Tat gestern zu. Ein Messer sei allerdings nicht zum Einsatz gekommen, beteuern sie. Sie hätten lediglich zwei Schlagstöcke in der Tasche gehabt, die sie aber nicht herausgeholt hätten. Zur ersten Tat wollten beide Angeklagten keine Angaben machen.

Der 20-Jährige gilt als Intensivtäter. Gegen eine kürzlich erfolgte Verurteilung zu zwei Jahren und drei Monaten Jugendhaft zog er in die Berufung. Es ist noch unklar, ob und in welcher Weise dieses Verfahren möglicherweise in den laufenden Prozess einfließen wird. Bislang ist für die Sache ein weiterer Verhandlungstag in der kommenden Woche vorgesehen.