Duisburg. Das Versprechen auf Erstattung des Fahrpreises im Falle einer Verspätung gilt nicht bei Schnee und Eis. Die 69 Anträge auf Rückerstattung, die zwischen dem 14. und 16. Januar eingegangen sind, lehnte die DVG ab. Als Grund für das Aussetzen der Mobilitätsgarantie nannte die DVG höhere Gewalt.
Bus- und Bahnfahrer sind in diesen Tagen leidgeprüft. Sie stehen in der klirrenden Kälte an Haltestellen, müssen oft lange darauf warten, bis sich Busse und Straßenbahn durch Schnee und verstopfte Straßen gekämpft haben.
Für alle, die zu lange warten müssen, zahlt die Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) eigentlich ein Taxi. So lautet zumindest das Versprechen, das die DVG „Mobilitätsgarantie“ nennt. Doch für die Wochenhälfte, in der wegen Schnee und Kälte Chaos herrschte, gilt die Zusage nicht.
Die DVG hat ihr Pünktlichkeitsversprechen vom 14. bis zum 16. Januar, außer Kraft gesetzt, wie Sprecherin Anamaria Preuss auf NRZ-Anfrage bestätigte. Als Grund nennt sie höhere Gewalt: „Auf Grund des Wetters hat die Verkehrsgesellschaft keinen Einfluss auf Verspätungen, die durch den Schneefall entstehen.“ In den drei Tagen gingen 69 Anträge auf Rückerstattung im DVG-Kundencenter ein. Sie wurden alle abgelehnt.
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Die Aktion „Immer nach Plan“
Zu den „Pünktlichkeitsversprechen“ gehört zum einen die Aktion „Immer nach Plan“: Wer mehr als zehn Minuten später ankommt als im Fahrplan angegeben, erhält den Ticketpreis für die Einzelfahrt zurück. Fahrgäste müssen dafür innerhalb von drei Werktagen einen Antrag stellen. Zum anderen gibt es die Mobilitätsgarantie: Sind Busse oder Bahnen mehr als 20 Minuten verspätet und besteht keine andere Fahrmöglichkeit, übernimmt die DVG die Kosten für eine Taxi-Fahrt bis zu 25 Euro, in der Zeit von 20 bis 5 Uhr sogar bis zu 50 Euro.
Schnee in Duisburg
Wie die DVG betont, gilt ihr Pünktlichkeitsversprechen als freiwillige Leistung und ohne rechtliche Verpflichtung. Der Service wird rege in Anspruch genommen: Im vergangenen Jahr haben insgesamt 2400 Fahrgäste Erstattungen wegen Verspätungen gefordert. Davon hat die DVG rund 2140 Anträge bewilligt, insgesamt hat sie 3700 Euro zurückerstattet. Kurios: In 542 Fällen haben die Fahrgäste das Geld innerhalb der Frist von drei Monaten nicht abgeholt, ihr Anspruch ist damit verfallen.