Duisburg. . Kriminalität in den öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen ist keine Seltenheit. Die DVG rüstet kräftig Kameras nach um die pöbelnden, gewalttätigen und randalierenden Mitfahrer zu überführen. Datenschutzrechtliche Probleme wurden bereits im voraus gelöst.
Flegeleien, Pöbeleien, Schmierereien – Fahrgäste von Bus und Bahn erleben so etwas immer öfter. Die DVG ist nun fest entschlossen, gegen Fahrgäste, die sich nicht benehmen können, vorzugehen. Bis Jahresende sollen alle 116 Busse des Verkehrsunternehmens mit Videokameras ausgestattet werden, die U- und Straßenbahnen werden bis Ende 2014 folgen.
Bei den 65 Bahnen ist es laut DVG technisch aufwendiger, Kameras zu installieren, daher der längere Zeitraum. Sechs Bahnen sind allerdings auf dem künftigen Stand der Überwachungstechnik.
Mehr als 500.000 Euro investiert das städtische Verkehrsunternehmen bisher bereits in die Videotechnik, auch ein Teil der Haltestellen soll künftig überwacht werden. Und zwar zunächst die Bahn-Station unter und oberhalb der Erde. Davon hat die DVG 84 im Stadtgebiet und weitere 5 in Dinslaken. Die Bushaltestellen werden zunächst ohne Überwachung bleiben – wegen der hohen Zahl von 619.
„Die Sicherheit unserer Fahrgäste und unserer Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität“, erklärte gestern Klaus-Peter Wandelenus, Technik-Vorstand der DVG. Neben der Kampagne „Null Toleranz“, einer intensiven Partnerschaft mit der Polizei, den umfassenden technischen Einrichtungen und dem Präventionsprogramm (etwa Sicherheitstraining für Fahrgäste) sei die Videoüberwachung ein weiterer Baustein eines Sicherheitskonzepts. „Qualität im öffentlichen Personennahverkehr wird nicht nur über Sauberkeit und Pünktlichkeit definiert, sondern es geht besonders auch um das subjektive Sicherheitsgefühl der Fahrgäste“, so DVG-Chef Marcus Wittig.
Vier bis sechs Kameraaugen
In den Standardbussen des Verkehrsunternehmens sind vier Kameras installiert, in den Gelenkbussen sechs. In Straßenbahnen werden sechs Kameras, in den Stadtbahnen sieben Kameras an der Fahrzeugdecke angebracht.
Und was ist mit dem Datenschutz? „Die Aufnahmen der Kameras dienen ausschließlich dem Zweck der Beweissicherung im Fall von Gewalt, Zerstörung oder Beschädigung von Fahrzeugeinrichtungen und Diebstahl. Die Kameras speichern die Daten in einer sogenannten Blackbox, einem verschlossenen Aufzeichnungsgerät. Die ältesten Daten auf den Festplatten werden nach 72 Stunden automatisch überschrieben, sofern sie nicht zur Beweissicherung entnommen werden“, so die Erklärung der DVG. Eine Auswertung der Aufnahmen erfolge nur, wenn es dafür einen Anlass gibt, und „nur durch autorisierte Personen“. Das entsprechende Bildmaterial würde danach zur Beweissicherung der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht übergeben.