Duisburg. Bei einem Streit um eine Flasche Wodka wurde ein 49-jähriger Duisburger schwer verletzt. Ein betrunkener Berliner hatte ihm ein Messer in die Brust gerammt. Nun musste sich der Angreifer vor dem Amtsgericht Duisburg verantworten.

Ein Streit um eine halbe Flasche Wodka endete für einen 49-jährigen Duisburger am 23. Juni mit einer Notoperation. Ein betrunkener 26-jähriger Berliner hatte ihm im Zoff um den Schnaps ein Messer in die Brust gerammt. Am Montag musste sich der Mann wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Stadtmitte verantworten.

Die Auseinandersetzung ereignete sich am Rande des Stadt-Folk-Festes in der City. Der Berliner, der sich schon seit einiger Zeit im Ruhrgebiet aufhielt, war mit Leuten aus der Trinker-Szene am Kuhtor unterwegs gewesen. Kurz nach der Tat hatte er gut zweieinhalb Promille Alkohol im Blut gehabt.

„Ich weiß gar nicht mehr richtig, wie es dazu gekommen ist“, entschuldigte sich der Angeklagte, der trotz einiger Gedächtnislücken ein weitgehendes Geständnis ablegte. Der Vorfall sei wohl eine Folge des Alkohols gewesen. „Ich trinke schon seit meiner Konfirmation vor elf Jahren, aber so schlimm war es nie.“

Sucht nicht ernst genommen

Der 49-jährige Geschädigte hatte eigentlich nur schlichten wollen. „Eine Bekannte hat sich beschwert, weil ihre Flasche Wodka auf einmal leer war. Sie hat den Angeklagten beschuldigt. Aber ich hatte gesehen, dass sie den Schnaps selbst getrunken hat und bin dazwischen.“ Ehe er es sich versah, habe er sich im Handgemenge mit dem Berliner befunden. „Und dann lief mir auf einmal das Blut aus einem Loch in der Brust.“ Während er sich die Verletzung noch verwundert angesehen habe, habe ihm der Angeklagte auch noch vor den Kopf getreten.

Angesichts eines derart brutalen Vorgehens kam für das Schöffengericht eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Frage. Wegen zweifacher Körperverletzung verurteilte es den 26-Jährigen zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis.

Allerdings hat der junge Mann die Chance, dass die Strafe zugunsten einer Therapie zurückgestellt wird. Erstmals hat sich der 26-Jährige nach dieser Tat ernsthaft um entsprechende Hilfe bemüht. „Sie haben ihre Sucht bislang zu sehr auf die leichte Schulter genommen“, meinte die Vorsitzende. Der Angeklagte habe Glück gehabt, dass die Sache nicht mit dem Tod eines Menschen und vor dem Schwurgericht geendet habe. „Ich hoffe, dass das jetzt der Knall war, der sie aufgeweckt hat.“