Duisburg. Ein Duisburger Taxifahrer fuhr, nachdem ihm die Geldbörse entrissen worden war, vor Schreck vor eine Mauer. Die Beweise vor Gericht reichten einfach nicht für eine Verurteilung von drei jungen Männern wegen Raubes.
Eine böse Überraschung erlebte in der Nacht zum 17. April ein Taxifahrer. Als er seine Geldbörse zückte, weil einer seiner Fahrgäste 20 Euro wechseln wollte, war der 64-Jährige das Portemonnaie mitsamt 150 Euro ganz schnell los.
Als mutmaßliche Täter mussten sich am Dienstag drei junge Männer aus Laar im Alter von 21 und 20 Jahren vor dem Amtsgericht Stadtmitte verantworten. Die Anklage warf dem Erwachsenen und den zwei Heranwachsenden Raub vor. Die drei hätten den Überfall zuvor abgesprochen, so die Überzeugung der Staatsanwaltschaft. Einer habe den Taxi-Fahrer festgehalten, während ein anderer ihm die Geldbörse entriss.
Drei Unschuldslämmer
Das Trio auf der Anklagebank wollte davon nichts wissen. Er habe nur mit dem Taxi von Laar nach Ruhrort fahren wollen, so einer der Angeklagten, der von den 21 Jahren seines Lebens bereits mehr als sechs hinter Gittern saß. Als der Taxifahrer an der Fürst-Bismarck-Straße gehalten habe, sei er durch die Tat seiner beiden Freunde überrascht worden. „Ich wollte damit nichts zu tun haben.“
Die Aussage der beiden Mitangeklagten fiel noch kürzer aus: Sie waren am Tatabend angeblich gar nicht unterwegs, sondern friedlich daheim gewesen.
Freispruch aus Mangel an Beweisen
Der Taxifahrer brachte das Jugendschöffengericht leider nicht weiter. Zwar erinnerte sich der Mann relativ deutlich daran, welcher seiner Fahrgäste was getan hatte. Eindeutig identifizieren konnte er aber keinen der drei Angeklagten. Und es gab einige Widersprüche zu seiner polizeilichen Aussage, die unmittelbar nach der Tat aufgenommen worden war.
„Da war ich ja auch ziemlich durcheinander“, begründete der 64-Jährige. Schließlich hatte er nicht nur mit dem Verlust seines Geldes, sondern auch mit einem Unfall fertig werden müssen: Aus Panik war der 64-Jährige geflüchtet und hatte das Gaspedal so weit durchgetreten, dass er vor der nächsten Mauer landete.
Weitere Zeugen konnten ausschließlich vom Hörensagen über den Fall berichten. Staatsanwalt, Verteidiger und Jugendschöffengericht waren sich in der Beurteilung der Rechtslage schnell einig: Aus Mangel an Beweisen wurden die drei Angeklagten auf Kosten der Landeskasse freigesprochen.