Düsseldorf/Duisburg. . Im Falle des im letzten Jahr schwer verprügelten Jorge G. hatte die Staatsanwaltschaft für die Duisburger Täter Tefik K. und Charles M. jeweils drei und vier Jahre Haft gefordert. Aufgrund widersprüchlicher Zeugenaussagen plädierten die Verteidiger jedoch jetzt auf eine erhebliche Strafmilderung.
In welchem Maß können die Duisburger Charles M. (18) und Tefik K. (20) für die schlimmen Folgen der Prügelei auf dem Burgplatz vor einem Jahr verantwortlich gemacht werden? Dabei war Jorge G. (33) gestürzt, hatte einen schweren Schädelbruch erlitten und wird für den Rest seines Lebens auf Hilfe angewiesen sein. Die Verteidiger plädierten am Montag auf milde Strafen unter zwei Jahren.
In der Nacht auf den 28. September 2011 waren die Angeklagten aus Duisburg mit einer Gruppe vor einem Eiscafé aneinander geraten. Dabei hatte Charles M. seinen Gegenüber Jorge G. mit einem Faustschlag niedergeschlagen, so dass der aufs Pflaster schlug und lebensgefährlich verletzt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte jeweils wegen schwerer Körperverletzung vier Jahre Haft für Charles M. und drei Jahre für Tefik K. gefordert.
Strafmilderung aufgrund widersprüchlicher Zeugenaussagen
Die Verteidiger plädierten für beide Angeklagten auf Strafen unter zwei Jahren, für Charles M. auf Bewährung. Ihnen sei nur Beteiligung an einer Prügelei vorzuwerfen. Die schlimmen Folgen des Faustschlags seien so nicht beabsichtigt gewesen.
Weitere Vorwürfe, wie Tritte gegen den am Boden Liegenden, seien den Angeklagten nicht zu beweisen: Dazu seien die Zeugenaussagen zu widersprüchlich. Den Angeklagten tue das Geschehen leid. Das Urteil soll am 29. Oktober fallen.