Duisburg. Das formelle Verfahren zum möglichen Erhalt des Duisburger Stadtwerketurms läuft, unabhängige Experten haben die Anlage kürzlich besichtigt. Aber was bedeutet der Denkmalschutz für den Erhalt des Wahrzeichens?
Der Stadtwerketurm wird 2014 abgerissen. Diese Aussage schien in Stein gemeißelt. Doch jetzt lässt ein Gutachten die mit viel Emotionen geführte Diskussion über den Erhalt des Wahrzeichens wieder neu aufflammen. Denn die nachts erleuchtete Landmarke könnte schon bald zum Denkmal deklariert werden. Die zuständige Behörde hat das formelle „Unterschutzstellungsverfahren“ bereits eingeleitet.
Vor rund zwei Wochen haben sich die Experten bereits im Hochfelder Heizkraftwerk umgesehen. Dr. Claudia Euskirchen, Leiterin der Unteren Denkmalbehörde, und Professor Walter Buschmann vom unabhängigen Fachamt für Denkmalpflege des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) haben bei der Besichtigung ausgelotet, ob die Anlage samt Kamin die entsprechenden Kriterien erfüllt. Das entscheidende Gutachten erstellt der LVR-Experte Buschmann, der auch an der Technischen Hochschule in Aachen über die Industriedenkmäler im Ruhrgebiet doziert und zahlreiche Studien zur Zeche Zollverein verfasst hat.
Urteil wird auf dem „Erfahrungsschatz“ beruhen
Dass ein alter Kohlemeiler als Denkmal taugt, sei laut Buschmann so ungewöhnlich nicht: Das sei schon vorgekommen, zum Beispiel bei Heizkraftwerken im Raum Köln und Aachen. Und so bestehe auch für das Ende der 1950-er Jahre entstandene Duisburger Kraftwerk und seinem 200 Meter hohen Schornstein durchaus die Möglichkeit, dass es als Bau- oder Industriedenkmal bewertet wird. Buschmanns abschließendes Urteil, das übrigens auf dem „Erfahrungsschatz“ des LVR-Fachamtes beruhen wird, steht noch aus. Ende Oktober soll das Gutachten vorliegen.
Und dann? Ist der Abriss vom Tisch, wenn der Turm als Denkmal unter Schutz gestellt wird? Schließlich gebe es keinen Ermessungsspielraum, bestätigt die Stadt Duisburg: Handelt es sich laut Gutachten um ein Denkmal, muss auch eine Eintragung erfolgen. „Individuelle Belange“ der Eigentümer wie Nutzungsinteressen und Vermögensverhältnisse seien „rechtlich unerheblich“, heißt es.
Der Stadtwerke-Turm in Duisburg
Stadtwerke bleiben gelassen
Dennoch: Der Turm kann zwar zum Denkmal werden, muss aber nicht zwangsläufig stehen bleiben. Denn in der zweiten Stufe des Denkmalschutzgesetzes spielen auch wirtschaftliche Interessen eine Rolle. Die Behörde wird abwägen. „Sie kann letztlich auch die Beseitigung eines Denkmals verlangen, wenn andere öffentliche Belange die des Denkmalschutzes überwiegen“, so eine Stadtsprecherin. Beispiele: Die Mercatorhalle war ein Denkmal und wurde für den Neubau abgerissen, gleiches steht aktuell dem Tausendfüßler in Düsseldorf bevor, für den eigens der NRW-Minister Voigtsberger im Juni den Abriss genehmigte.
Ob der Duisburger Fall bis zur Landesregierung gelangt, ist fraglich. Die Stadtwerke jedenfalls bleiben gelassen. „Wir halten an dem Abriss fest und sehen dazu auch keine Alternative“, sagte Sprecher Torsten Hiermann. Acht Millionen Euro würde der Erhalt in den kommenden 15 Jahren kosten.
Den Anstoß, dass der „lange Lulatsch“ zum Denkmal werden soll, hatte übrigens ein Bürgerantrag gegeben. Die Initiative geht vermutlich auf eine Facebook-Gruppe zurück, die sich für die Rettung des Turms stark macht. Zwar ist die Diskussion in dem Internet-Forum zunehmend eingeschlafen, allerdings zählt die Gruppe immer noch mehr als 2760 Mitglieder.