Duisburg.

Der Duisburger CDU-Fraktionsvorsitzende Rainer Enzweiler bezeichnet es als die „größte Kommunalentlastung der Geschichte“: Ab 2014 übernimmt der Bund die Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Damit werde die Belastung der Kommunen deutlich sinken und korrigiert, was unter der rot-grünen Bundesregierung im Jahr 2003 beschlossen worden war: Die Übernahme dieser Kosten durch die Städte und Gemeinden ohne einen ausreichenden finanziellen Ausgleich. Lediglich 16 % der Kosten wurden vom Bund getragen.

Bereits in diesem Jahr war der Bundesanteil von 16 auf 45 Prozent erhöht worden. Grundlage dieser Erhöhung war das „Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen“ . In zwei weiteren Schritten soll nun die vollständige Übernahme der Nettokosten durch den Bund erfolgen. 2013 soll sich der Bundesanteil auf 75 Prozent belaufen. 2014 soll er schließlich die Kosten allein tragen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde im vergangenen Freitag in erster Lesung vom Bundestag behandelt.

Für Bezieher der Leistung ändert sich nichts

Für den Haushalt der Stadt Duisburg würde dies bezogen auf den Haushalt 2012 eine Entlastung in Höhe von insgesamt 33,5 Mio. Euro bedeuten. Wer die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhält, wird allerdings nichts davon spüren. Der Finanzausgleich wird übers Land vorgenommen, welches das Geld an die Kommunen weiterreichen soll.

Der Umfang der Leistungen ist im Regelbedarf festgelegt, berücksichtigt werden außerdem angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe, wie z.B. durch eine Gehbehinderung sowie die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Zusatz- und Vor­sorgebeiträgen.

Der Anspruch auf Leistungen ist allerdings von den Einkommens- und Vermögensumständen des Einzelnen abhängig. So müssen zum Beispiel Leistungen aus einer Lebensversicherung zunächst aufgebraucht werden bevor die Sozialhilfe greift. Ein Barvermögen bis 2600 Euro wird allerdings gestattet.

Kein zusätzlicher Spielraum

Im Rahmen des in der vergangenen Woche genehmigten Haushaltssanierungsplans wurde die vom Bund bereits vor einiger Zeit angekündigte Einnahmeverbesserung durch die Übernahme der Grundsicherung bereits eingearbeitet. Somit ergibt sich nach der Verabschiedung des Gesetzes kein zusätzlicher Spielraum.

NRW-Minister Jäger sieht in der vollständigen Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund ab dem Jahr 2014 nur einen ersten Schritt zur Entschärfung der Situation. Der reiche aber nicht aus. Jäger erinnerte am Montag die Bundesregie­rung an ihre Zusage im Rahmen der Einigung über den Fiskalpakt, sich an den Kosten für die Eingliederungshilfe zu beteiligen: „Jetzt müssen den Worten Taten folgen. Es darf nicht weiter der Bund Gesetze be­schließen, für deren Finanzierung dann die Kommunen verantwortlich sind.“ Jäger forderte den Bund auf, sich zur Hälfte an allen sozialen Lasten der Kommunen zu beteili­gen.