Duisburg. . Im Prozess um erschwindelte Sex-Fotos einer jungen Frau hat es einen Freispruch gegeben. Ihr Ex-Freund hatte die Bilder unter einem Vorwand von ihr bekommen. Das Gericht konnte daran weder Hinweise auf einen Betrug oder eine Nötigung finden.

Eine Täuschung alleine ist noch keine Straftat. Auch nicht, wenn man jemanden damit demütigt. Diese juristische Wahrheit bestimmte einen Berufungsprozess vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Ein Fahrner (33) hatte gegenüber seiner Ex-Freundin (27) behauptet, im Internet kursierten Nacktfotos von ihr. Er könne die Schuldigen stellen, verfüge über beste Kontakte zur Polizei.

Um den Tätern eine Falle zu stellen, benötige er weiteres Material. Aus Furcht, dass ihre Familie von den Bildern erfahren könnte, spielte die Frau mit. Tatsächlich gab es zuvor keine Nacktbilder im Netz.

Das Amtsgericht hatte diese Arglist als schwere Nötigung gewertet und den Angeklagten dafür und für drei kleinere Betrügereien und eine Datenmanipulation zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt.

Kein Betrug und keine Nötigung

Der Angeklagte legte Berufung ein. Mit Erfolg vor dem Landgericht. Eine Nötigung, so der Richter, könne er nicht erkennen. Dazu hätte der Angeklagte mit einem empfindlichen Übel drohen müssen. Von Betrug könne keine Rede sein, denn um materielle Vorteile ging es nicht. Am Ende gab es einen Freispruch.

Übrig blieb eine Verurteilung wegen Datenlöschung und wegen Betruges eines Internetanbieters mit einem Schaden von hundert Euro. Dafür bekam der vorbestrafte Angeklagte zehn Monate ohne Bewährung.