Duisburg. . Eine 27-jährige Duisburgerin ließ sich von ihrem Ex-Freund dazu überreden, Nacktaufnahmen fürs Internet zu machen – um angeblich bereits im Netz kursierende Sex-Fotos löschen zu können, wie er ihr erklärte. Der 37-Jährige muss wegen schwerer Nötigung 20 Monate ins Gefängnis.
Unter einem unglaublichen Aufwand hatte ein 33-jähriger Mann aus Duisburg-Fahrn in den Jahren 2009 und 2010 seine 27-jährige Ex-Freundin und Mutter eines gemeinsamen Kindes zu Sex-Aufnahmen gezwungen: Angeblich existierten im Internet bereits anzügliche Bilder. Um die aus der Welt zu bekommen und dem Täter eine Falle stellen zu können, seien weitere eindeutige Aufnahmen nötig. Für die schwere Nötigung gab es am Mittwoch vom Amtsgericht 20 Monate Gefängnis.
Druck und Drohungen
Offenbar war es dem Angeklagten gelungen, sein Opfer, das von Computern obendrein keine Ahnung hatte, an einem wunden Punkt zu erwischen: Die ganze Sache könne doch furchtbar peinlich für ihre Familie werden. Unter diesem Druck, verbunden mit den großsprecherischen Beteuerungen des 33-Jährigen, er habe beste Verbindungen zum Bundeskriminalamt, ließ die Frau sich dazu bewegen, Nacktaufnahmen und Videos von autoerotischen Sexspielchen zu machen.
Wenige Monate zuvor war die 27-Jährige aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Doch aus Sicht des Angeklagten war die Beziehung keineswegs beendet gewesen. „Wir haben nie förmlich Schluss gemacht.“ Stattdessen, so der geständige 33-Jährige, habe er herausfinden müssen, dass die 27-Jährige „Affären mit anderen Männern hatte“. „Ich war so wütend, dass ich Rot gesehen habe. Ich wusste nicht mehr, was ich tat.“
Verträge mit Internet-Dienstleistern
Ein Gutachter allerdings fand keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Angeklagte sich in einem juristisch relevanten psychischen Ausnahmezustand befunden habe. Das galt auch für den Zeitpunkt, als er ihn belastende E-Mail-Korrespondenz aus dem Computer der Ex löschte und unter fremden Namen mehrfach Verträge mit Internet-Dienstleistern abschloss.
Wegen Betruges war der 33-Jährige immer wieder aufgefallen. Nicht weniger als 17 Eintragungen wies sein Vorstrafenregister aus. Zur Tatzeit hatte er mehrfach unter Bewährung gestanden und war erst fünf Monate zuvor das letzte Mal verurteilt worden. Das Schöffengericht sah da keinen Raum für eine weitere Bewährungschance.